Einzelhandel droht Insolvenzwelle

Einzelhandel droht Insolvenzwelle

Keine Einnahmen, aber die Ausgaben laufen weiter

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Dem Einzelhandel ging es vor Corona bereits nicht gut. Aufgrund der kurzfristig durchgesetzten Geschäftsschließungen von Seiten der Regierung stehen viele Händler vor dem Aus.

Die Innenstädte verweisen während der Ausgangssperren in der Coronakrise.

Es dürfen nur noch lebensnotwendige Einkäufe, wie z. B. Medikamente und Lebensmittel, getätigt werden.

Alle anderen Einzelhändler müssen ihre Pforten schließen.

Einzelhandel droht Insolvenzwelle

Einzelhandel droht Insolvenzwelle

Sie haben von jetzt auf gleich keinerlei Einnahmen mehr, aber die Kosten für die Mieten laufen weiter.

Kein Wunder, dass immer mehr Einzelhändler während des Shutdowns ihre Mieten nicht zahlen können und Angestellten kündigen.

Die angekündigten finanziellen Hilfen der Regierung kommen für viele zu spät.

Die meisten Händler verfügen nicht über die finanziellen Rücklagen, um die Krise unbeschadet überstehen zu können.

Den Gastronomen ergeht es nicht anders.

Somit stehen, wenn Geschäfte und Lokale wieder öffnen dürfen, nicht nur zahlreiche Einzelhändler und Gastronomen vor dem Konkurs, sondern auch zahlreiche Vermieter, die ebenfalls auf ihre Einnahmen verzichten mussten.

Der Onlinehandel legt zu

Selbst, wenn die Einzelhändler ihre Geschäftslokale in den Städten und auf dem Land wieder öffnen dürfen, haben sie bereits verloren.

Die Kunden, die dringende Einkäufe tätigen mussten, haben diese zumeist beim Onlinehandel bestellt, der ohne Einschränkungen weiter tätig sein durfte.

Zusätzliche Kosten bei den Ladenöffnungen

Die Einzelhändler und Gastronomen können die Lokal- und Ladenöffnungen kaum erwarten. Dennoch müssen sie dafür noch einmal tief in die Tasche greifen. Die gesetzlichen Auflagen, die mit den Öffnungen der Geschäfte und Lokale in engem Zusammenhang stehen, sind nicht unerheblich.

Es müssen nicht nur Masken zum Schutz von Mund und Nase getragen werden, sondern auch ausreichend viel Desinfektionsmittel verfügbar sein.

Hinzu kommt der angestiegene Platzbedarf der Kunden. Es müssen mindestens 2 Meter jedem Gast oder Kunden verfügbar sein. Bei großen Märkten darf sich auf 20 qm nur ein Kunde aufhalten und die Kassenbereiche müssen mit Plexiglas (Spuckschutz) gesichert sein.

Bargeldzahlungen sind nicht gerne gesehen. Ältere Kunden, die ungern Kartenzahlungen vornehmen, haben es da schwer. Befürchtungen zu einem drohenden Einzelhandelssterben sind daher mehr als begründet.

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i.noack

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