Unternehmensbestattung GmbH

Eine Unternehmensbestattung wird bei Handelsgesellschaften vorgenommen, bei denen es sich um juristische Personen handelt. Das Durchführen einer Unternehmensbestattung eröffnet viele Vorteile für Sie, die sich langfristig auf Ihr Leben auswirken können.

Wollen Sie eine Unternehmensbestattung durchführen, können Sie sich direkt an uns wenden. Dabei raten wir Ihnen an, sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung zu setzen. Weshalb das so wichtig ist, erfahren Sie nachfolgend.

Voraussetzungen zur Unternehmensbestattung GmbH

Unternehmensbestattung GmbH

Unternehmensbestattung GmbH

Unternehmen sind oft als juristische Personen konzipiert. So zum Beispiel Handelsgesellschaften wie die GmbH. Nun gibt es verschiedene Gründe, weshalb eine solche Gesellschaft aufgelöst werden muss.

Entweder wird die GmbH nicht mehr benötigt (Geschäftsaufgabe) oder, und das ist der häufigste Grund, es steht eine Insolvenz an. In jedem Fall lohnt das Einschalten einer Unternehmensbestattung. Denn die Unternehmensbestattung nimmt Sie aus den Haftungsrisiken.

Andernfalls haften Sie als Geschäftsführer. Ist die Gesellschaft noch von einer Insolvenzverschleppung bedroht, haften Sie eventuell persönlich. Das kann Ihre Bonität völlig ruinieren, sodass Sie nie wieder kreditwürdig sind.

Außerdem droht Ihnen, dass Sie nie wieder als Geschäftsführer tätig werden dürfen. Dazu kommt, dass bei einer Unternehmensbestattung ein anderer Liquidator berufen wird. Der womöglich beste Weg Ihre GmbH aufzulösen.

Die Gesellschaft wird für einen obligatorischen Betrag überschrieben. Damit sind Sie umgehend von allen Haftungsrisiken entbunden. Außerdem können Sie sich sofort den Geschäftsbereichen wieder widmen, die noch erfolgreich waren.

Denn das Insolvenzverfahren wird Sie mit der Liquidation über den Zeitraum von mindestens einem Jahr massiv binden. Diese Zeit steht Ihnen dann nicht frei für Ihre Unternehmungen zur Verfügung. Ach haben Sie so den Kopf völlig frei und können sich voll und ganz den erfolgreichen Bereichen Ihres Unternehmens zuwenden.

Wir führen die Unternehmensbestattung GmbH für Sie durch

Jedoch darf die Liquidation noch nicht angemeldet worden sein. Da aber auch keine Insolvenzverschleppung vorliegen sollte, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Insolvenz lediglich 21 Tage Zeit, eine Unternehmensbestattung zu beauftragen. Darüber hinaus müssen sämtliche Forderungen von Sozialversicherungsträgern nach wie vor pünktlich erbracht worden sein.

Unter diesen Voraussetzungen empfehlen wir Ihnen zur Unternehmensbestattung, dass Sie sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung setzen – unverbindlich und kostenlos. Möglichst sogar bereits dann, wenn Sie ahnen, dass eine Insolvenz drohen könnte. Je früher Sie sich mit uns in Verbindung setzen, desto besser für Sie kann die Unternehmensbestattung durchgeführt werden.

i.noack

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