Firmeninsolvenz Privatvermögen

Ist das Privatvermögen im GmbH Insolvenzverfahren sicher?

Firmeninsolvenz Privatvermögen: Wie sieht es mit dem Schutz des Privatvermögens im Fall einer Insolvenz einer Kapitalgesellschaft aus? Grundsätzlich gut, aber. Und genau dieses aber möchten wir Ihnen nachfolgend darstellen.

Für eine persönliche Insolvenzberatung rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin. Unsere Insolvenzexperten beraten Sie zum Schutz Ihres Privatvermögens.

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Firmeninsolvenz Privatvermögen

Firmeninsolvenz Privatvermögen – Haftungsfallen Geschäftsführer

Firmeninsolvenz Privatvermögen schützen

Warum die GmbH als Rechtsform so beliebt ist

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für eine Unternehmensgründung. Das verwundert nicht, denn die GmbH bietet Geschäftsführern und Gesellschaftern einen hohen Schutz des Privatvermögens. So scheint es zumindest zunächst, denn eine Firmeninsolvenz kann den Schutz des Privatvermögens gefährden. Dann kommen die Haftungsansprüche ins Spiel, die Sie auch privat ruinieren können.

Gefahren der Firmeninsolvenz für das Privatvermögen

Wann ist Ihr Privatvermögen als Geschäftsführer gefährdet?

Tatsächlich gibt es viele Gründe, die Ihr Privatvermögen als Geschäftsführer gefährden können. Haben Sie zum Beispiel eine Vermögensübertragung im Wissen um die Firmeninsolvenz vorgenommen, kann diese vom Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden. Das Vermögen fällt dann wieder in die Insolvenzmasse. Auch die bewusste Verschleierung von Vermögen kann dazu führen, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.

Sehr häufig führen folgende Fehler zur Geschäftsführerhaftung:

  • Nichtzahlung von Steuerung und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Pflichtwidrige und schuldhafte unerlaubte Handlungen
  • Schadensersatzansprüche der Gesellschafter bei Missachtung § 43 Abs. 1 GmbHG
  • Verspäteter oder unterlassener Insolvenzantrag

Weiteres Risiko: das Berufsverbot

Was viele Unternehmer auch nicht wissen, bei manchen Sachverhalten kann ein Berufsverbot drohen. Behörden können ein Gewerbe ganz oder teilweise untersagen, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:

  • Missachtung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten
  • Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • Mangelnder Leistungswille und mangelndes Verantwortungsbewusstsein
  • Mangelnde wirtschaftliche Leistung
  • Laufende Straf- oder Ordnungswidrigkeiten

Vereinfacht ausgedrückt, Fehler können Sie als Geschäftsführer Kopf und Kragen kosten.

Was Sie tun können, um Ihr Privatvermögen zu schützen

Firmeninsolvenz Privatvermögen Beratung

Stellen Sie Schwierigkeiten in Ihrem Unternehmen fest, holen Sie sich schnellstmöglich kompetente Beratung an Ihre Seite. Schieben Sie die Probleme nicht zu lange vor sich her, denn das ist der erste Schritt zur Gefährdung Ihres Privatvermögens.

Analysieren Sie die Situation genau, denn schon die ersten Nichtzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und / oder Steuern können Ihr Privatvermögen gefährden. Sowohl das Finanzamt als auch die Sozialversicherungsträger sind berechtigt die offenen Beträge aus Ihrem Privatvermögen zu pfänden. Nehmen Sie keine unerlaubten Handlungen vor, denn es lohnt sich nicht. Ihnen drohen zahlreiche Haftungsfallen deren Konsequenzen Sie noch über Jahre nachhaltig begleiten werden.

Wenden Sie sich an unsere Insolvenzberatung

Wenden Sie sich an unsere Insolvenzexperten. Sie müssen diese schwierige Situation nicht allein meistern. Mit unserem Know-how stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Oftmals lassen sich Lösungen finden, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Gerne können Sie uns auch einen Rückruftermin nennen.

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