Firmeninsolvenz GmbH

Die Besonderheiten einer GmbH Insolvenz

Firmeninsolvenz GmbH: Muss eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH den Insolvenzantrag stellen, sind einigen Besonderheiten zu beachten. Insbesondere die persönliche Haftung des Geschäftsführers birgt ein großes Risiko.

Droht auch Ihrem Unternehmen die Firmeninsolvenz, rufen Sie unsere Insolvenzexperten an und lassen Sie sich schnellstmöglich beraten. Wir bieten Ihnen professionelle Firmeninsolvenz GmbH Beratung.

Beratung: 030 - 37 47 59 34
Firmeninsolvenz GmbH

Firmeninsolvenz GmbH – Beratung für insolvenznahe Firmen

Firmeninsolvenz GmbH: zivil- und strafrechtliche Konsequenzen

Der Geschäftsführer in der Haftungsfalle

Volles Risiko für den GmbH Geschäftsführer? Ja, auch wenn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die meistgewählte Rechtsform für Unternehmen ist, birgt sie ein großes Risiko für den Geschäftsführer. Viele Fehler werden gar nicht bewusst gemacht, aber mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen geahndet.

Liquiditätsprobleme kündigen sich an

Engpässe sind in fast jedem Unternehmen normal. Es gibt immer gute und schlechtere Zeiten. Doch wann werden Liquiditätsprobleme zu einer Gefahr? Wann lohnt es sich durchzuhalten und nach Lösungen zu suchen und wann sollten Sie besser Insolvenz anmelden?

Viele GmbH Geschäftsführer machen den gleichen Fehler. Sie versuchen bei Liquiditätsproblemen zunächst einmal offene Fälligkeiten zu schieben. Sozialversicherungsbeiträge und / oder Steuern werden nicht gezahlt, in der Hoffnung das später erledigen zu können.

Ein Fehler, denn kommt es zur Firmeninsolvenz GmbH, sind Krankenkassen und Finanzämter berechtigt den Geschäftsführer in die persönliche Haftung zu nehmen. Das bedeutet, Sie müssen die offenen Forderungen aus Ihrem Privatvermögen begleichen. Reicht dieses nicht aus, droht zusätzlich die Privatinsolvenz. Zusätzlich machen Sie sich nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

Gleichbehandlung aller Gläubiger

Ist Ihr Unternehmen insolvent und Sie nehmen dennoch Zahlungen an einzelne Gläubiger vor, machen Sie sich nach § 64 Abs. 2 GmbHG erneut strafbar, denn das GmbH-Gesetz sieht eine Gleichbehandlung aller Gläubiger vor. Auch in diesem Fall wäre der Insolvenzverwalter berechtigt diese Zahlungen aus Ihrem Privatvermögen zurückzufordern.

Die Insolvenzstraftat „Insolvenzverschleppung“

Stellen Sie den Insolvenzantrag zu spät, drohen gemäß §§ 283 ff. StGB erneut zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Ganz egal aus welchem Grund Sie den Antrag auf Firmeninsolvenz GmbH zu spät stellen, es ist Ihre Pflicht nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 21 Tagen den Insolvenzantrag zu stellen.

Übrigens: Vorstandsmitgliedern sonstiger juristischer Personen (Aktiengesellschaften, Vereine, Genossenschaften etc.) drohen ganz ähnliche Konsequenzen.

Ich habe das alles nicht gewusst und in gutem Glauben gehandelt

Firmeninsolvenz GmbH: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Viele Geschäftsführer einer GmbH kontaktieren uns und sind geschockt wie die Sache ihren Lauf genommen hat. Meist haben sie aus gutem Glauben gehandelt und einfach versucht das Unternehmen zu retten. Gut gemeint ist in diesem Fall nicht gleich gut gemacht, denn im Fall der Strafbarkeit spielt der gute Wille nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Wir empfehlen: handeln Sie bei Liquiditätsproblemen schnell

Unser Rat: Treten Liquiditätsprobleme auf, wenden Sie sich schnellstmöglich an unsere Insolvenzexperten. Das Insolvenzrecht sieht verschiedene Sanierungsmöglichkeiten vor, sodass es nicht zwingend zur Firmeninsolvenz GmbH kommen muss. Auch eine Sanierung innerhalb der Insolvenz ist möglich. Vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen und versuchen Sie mit unserer Hilfe Ihr Unternehmen wieder auf gesunde Beine zu stellen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

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