Liquidation Rechnung

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Soll eine GmbH aufgelöst werden, wird entweder das Geschäft aufgegeben, ist die GmbH insolvent oder wurde ohnehin nur auf Zeit gegründet. Je nachdem sind die Rechnungen von Gläubigern besonders zu beachten.

Sowohl bezüglich verschiedener Situation wie Insolvenz, die eintreten können, aber auch wegen etwaiger Nachforderungen. Zudem müssen während der Liquidation alle Rechnungen ebenfalls in die Buchhaltung aufgenommen werden.

Die Rechnungen während der Liquidation

Liquidation Rechnung

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Schon bei der Frage, ob eine GmbH insolvent ist, kann auf die Liquidation eine Rechnung den Ausschlag geben.

So ist vor allem die Insolvenzverschleppung für jeden Geschäftsführer ein Risiko.

Ob aber eine Insolvenz vorliegt oder nicht, kann schon durch eine einzige Rechnung ausgelöst worden sein oder eben auch nicht. Beispielsweise ist ein Zahlungsziel von zwei Monaten angegeben oder von vorneherein eine Ratenzahlung für die Rechnung mit dem Lieferanten vereinbart.

Dann ist nicht der Rechnungsbetrag, sondern nur der tatsächlich fällig gewordene Betrag ausschlaggebend. Gerade bei einer sehr hohen Rechnung mit entsprechendem Zahlungsziel oder Vereinbarung zur Ratenzahlung kann das der Unterschied sein, ob eine Insolvenz vorliegt oder nicht. Im Falle der Insolvenzanmeldung darf außerdem mit der Liquidation keine Rechnung mehr bezahlt werden. Davon ausgenommen sind besondere Verbindlichkeiten wie beispielsweise an Sozialversicherungsträger.

Eine Rechnung kann aber auch nach der Liquidation und selbst nach dem Sperrjahr und der Löschung der GmbH noch Probleme bereiten. Nämlich dann, wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass er während der Liquidation die Rechnung hätte berücksichtigen müssen. Allerdings gibt es auch Schulden, die der Liquidator nicht voraussehen kann; wie zum Beispiel Gewährleistungs- oder Nachbesserungspflichten gemäß einer Rechnung. Eventuell muss dann eine Nachliquidation durchgeführt werden.

Liquidation Rechnung: Alles richtig machen mit allen Rechnungen während der Liquidation

Wie während und auch schon vor der GmbH Liquidation mit Rechnungen umgegangen wird, ist also ausgesprochen wichtig. Daher sollte in jedem Fall ein Experte an der Liquidation der Gesellschaft beteiligt sein. Gerne können Sie sich direkt an uns wenden. Das gilt für die Lösung der Haftungsrisiken für den Geschäftsführer vor einer eingetretenen Insolvenz ebenso wie zur „abgekürzten“ Löschung, um Kosten zu sparen (über die Löschung wegen Vermögenslosigkeit der Gesellschaft).

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i.noack

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