Unternehmensinsolvenz – eine Insolvenz, die weite Kreise zieht

Beratung für insolvenznahe Kapitalgesellschaften

Insolvenznahe Kapitalgesellschaften müssen sich mit dem Gedanken der Unternehmensinsolvenz auseinandersetzen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, denn ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, bleiben nur noch 21 Tage Zeit, den Insolvenzantrag zu stellen.

Wir bieten Ihnen Beratung für insolvenznahe Kapitalgesellschaften und unterstützen Sie mit unserem Know-how. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Lesen Sie jetzt, wie Sie im Fall einer Unternehmensinsolvenz am besten handeln.

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Unternehmensinsolvenz

Unternehmensinsolvenz – Beratung für insolvenznahe Firmen

Ursachen einer Unternehmensinsolvenz

Wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen

Am häufigsten ist das verarbeitende Gewerbe von Insolvenzen betroffen. Meist trifft es mittelständische Unternehmen, die ihre Schwierigkeiten nicht mehr beseitigen können. Ganz vereinfacht beschrieben ist die Unternehmensinsolvenz eingetreten, wenn ein Unternehmen mehr als 90 % seiner offenen Rechnungen nicht mehr begleichen kann.

In diesem Fall spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit, die verpflichtet den Insolvenzantrag innerhalb von 21 Tagen zu stellen. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit bezeichnet den Zeitraum, in dem die Zahlungsunfähigkeit absehbar ist, aber noch nicht feststeht, ob sie wirklich eintritt. In diesem Fall können Sie, müssen aber nicht, den Insolvenzantrag stellen.

Ablauf einer Unternehmensinsolvenz

Im ersten Schritt müssen Sie den Insolvenzantrag sorgfältig vorbereiten. Gerne können Sie sich dazu an uns wenden. Wir stehen Ihnen mit unserem Expertenwissen zur Seite und beraten Sie. So vermeiden Sie Fehler, die den Insolvenzantrag verzögern und / oder zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Im zweiten Schritt reichen Sie den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht ein, das diesen prüft. Die Insolvenzmasse muss ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, andernfalls wird der Antrag mangels Masse abgelehnt. Wird der Antrag genehmigt, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der nun die Geschäfte Ihres Unternehmens übernimmt.

Möglicherweise kann ein Insolvenzplan erstellt und das Unternehmen innerhalb der Insolvenz saniert werden. Ist das nicht möglich wird das Unternehmen abgewickelt. Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgt die Löschung der Kapitalgesellschaft aus dem Handelsregister.

Dauer einer Unternehmensinsolvenz

Die Dauer einer Unternehmensinsolvenz ist abhängig von der Unternehmensgröße und dem Umfang der Insolvenzmasse. Im Durchschnitt liegt die Dauer bei ca. 4 Jahren. Bei sehr großen Unternehmen können es aber auch zehn Jahre sein. Lassen Sie sich persönlich von unseren Insolvenzexperten beraten. Gerne schätzen wir die Dauer nach Einsicht der Unterlagen und des Insolvenzantrages für Sie ein.

Wissen Sie, warum viele Insolvenzanträge verspätet eingereicht werden?

Wie eingangs erwähnt muss die Unternehmensinsolvenz spätestens 21 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit angemeldet werden. Tatsächlich aber geraten viele Unternehmer in die Gefahr der Insolvenzverschleppung, weil sie ihren Insolvenzantrag zu spät einreichen.

Tatsächlich sind die Gründe für einen verspäteten Insolvenzantrag sehr menschlich. Rund 96 % aller Unternehmen hoffen einfach zu lange, dass es wieder aufwärts geht. Rund 95 % fürchten die Blamage im Freundeskreis und innerhalb ihrer Branche. Und rund 88 % stufen Ihre Krise nicht als ernsthafte Krise, sondern vorübergehendes Problem ein.

Absolut verständlich, aber auch eine verpasste Chance, denn in einigen Fällen hätten Unternehmen saniert werden können, wenn sich die Geschäftsführung rechtzeitig und konsequent mit der wirtschaftlichen Lage beschäftigt hätten.

Handeln Sie frühzeitig und holen Sie sich kompetente Hilfe an Ihre Seite. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Beratungstermin.

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