Liquidation Definition

Liquidation per Definition (GmbH) – Wir liquidieren Ihre Firma in Ihrem Sinne

Die Liquidation ist Bestandteil der Auflösung einer Gesellschaft. Die Liquidation zielt per Definition darauf ab, diese Gesellschaft zu beenden. Wie die genaue Definition der Liquidation einer Gesellschaft wie der GmbH lautet und welche Konsequenzen daraus erwachsen, haben wir nachfolgend zusammengefasst.

In jedem Fall sollten Sie sich mit einem erfahrenen Partner wie unserem Unternehmen in Verbindung setzen, denn durch die Liquidation kann schon durch scheinbar geringfügige Fehler ein großes Haftungsrisiko entstehen.

Liquidation der Gesellschaft: Definition dieser „Liquidation“

Liquidation Definition

Liquidation Definition

Das „Liquidieren“ ist ein Begriff aus dem Lateinischen und verdeutlicht bereits die Intension des betriebswirtschaftlichen Verflüssigens unter den gegebenen rechtlichen Aspekten.

Salopp ausgedrückt sollen Werte der Gesellschaft also flüssig gemacht werden.

Mehr amtlich ausgedrückt ist die Liquidation einer Abwicklung gleichzusetzen. Gleichzeitig deutet der Begriff „Liquidation“ auch die daraus entstehende Beendigung, die Löschung der GmbH (oder auch UG, AG usw.) an.

Der Ablauf der Liquidation ist aber deutlich weitreichender, als die Definition vermuten lässt.

Unterschiede zwischen solventer und insolventer GmbH – Liquidation Definition

So geht der Liquidation entweder ein Auflösungsbeschluss (solvente GmbH) oder ein Insolvenzverfahren bzw. ein abgelehntes Insolvenzverfahren (insolvente GmbH) voraus.

Das Insolvenzverfahren bedeutet keinesfalls bereits „das Ende“ der GmbH, sondern vielmehr die Bereinigung bestehender Verbindlichkeiten. Erst die nun folgende GmbH Liquidation ist gänzlich auf die Beendigung, also das Löschen der GmbH fokussiert.

Ablauf der Liquidation und definierte Aufgaben des Liquidators – Liquidation Definition

Zunächst müssen die Gesellschafter oder der Gesellschafter den Auflösungsbeschluss fassen. Dann wird die Auflösung dem Handelsregister und eingetragen. Von nun an lautet die Bezeichnung (auch im Briefkopf) auf „XY GmbH in Liquidation“ oder „XY GmbH i. L.“

Gleichzeitig wird damit auch ein benannter Liquidator benannt und ebenfalls in das Handelsregister eingetragen. In den meisten Fällen ist der Liquidator auch der ehemalige Geschäftsführer, wobei aber jede beliebige Person eingesetzt werden kann. Per Definition ist der Liquidator die Person, welche die Gesellschaft nun nach außen und auch innerhalb rechtlich vertritt.

Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse.

i.noack

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