Liquidation GmbH Einkommensteuer Gesellschafter

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1. Auflösung einer GmbH als Auflösungstatbestand (§ 17 Abs. 4 EStG)

Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG ist auch die Liquidation einer GmbH den Veräußerungen zuzurechnen.

Sofern der Gesellschafter im Zeitraum der letzten fünf Jahre am Gesellschaftskapital zu mindestens 1% beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hält, ist den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Auflösung einer GmbH zuzurechnen.

Analog ist mit den aus der Auflösung einer GmbH entstehenden Verlusten zu verfahren, wenn die Berücksichtigung des Verlustes nicht ausgeschlossen ist.

2. Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung des Auflösungsgewinns bzw. -verlustes

Voraussetzung für die Entstehung eines Auflösungsgewinns bzw. -verlustes ist die zivilrechtliche Auflösung der GmbH.

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Nach dem Realisationsprinzip bestimmt sich der Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung des Auflösungsgewinns bzw. -verlustes.

Voraussetzung für die Realisation des Auflösungsgewinns bzw. -verlustes ist neben der zivilrechtlichen Auflösung der GmbH, dass der Gesellschafter weder mit Zuteilungen noch Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen kann (Vermögenslage auf Gesellschaftsebene).

Außerdem muss feststehen, ob und in welchem Umfang noch Anschaffungskosten nachträglicher Art oder sonstige anzusetzende wichtige Aufwendungen anfallen werden (Vermögenslage auf Gesellschafterebene).

Erst mit Liquidationsabschluss sind beide Voraussetzungen kumulativ erfüllt.
Der entstandene Gewinn oder Verlust ist im Entstehenszeitpunkt steuerlich zu berücksichtigen.

3. Insolvenzfreie Auflösung

Der Auflösungsgewinn bzw. -verlust tritt bei der insolvenzfreien Auflösung erst dann auf, wenn nicht mehr mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter zu rechnen ist sowie keine wesentliche Änderung der durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen zu erwarten ist.

Liquidation GmbH Einkommensteuer Gesellschafter – Auf Gesellschaftsebene müssen auch Sachverhalte berücksichtigt werden, die die GmbH oder den Gesellschafter zur Rückstellungsbildung verpflichten würden.

Der Zeitpunkt des Liquidationsabschlusses wird für Gesellschaften, die noch verteilungsfähiges Vermögen besitzen, durch den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Auszahlung des Liquiditätsguthabens bestimmt.

4. Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Auflösungsgewinne oder -verluste

Das Halbeinkünfteverfahren ist erstmals auf Auflösungsgewinne bzw. -verluste anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2002 realisiert werden.

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i.noack

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