Massenentlassungen mit Sozialplan
Krisenbedingten Stellenabbau mit Outplacement bewältigen
Sozialplan Massenentlassung: Die Corona-Pandemie wird deutliche Spuren hinterlassen. In vielen Unternehmen werden Massenentlassungen mit Sozialplan unvermeidlich sein.
Da man bereits ab fünf Entlassungen, abhängig von der Betriebsgröße, von einer sogenannten Massenentlassung spricht, ist bereits jetzt schon (Stand 09 / 2020) zu vermuten, dass hunderttausende Unternehmen betroffen sein werden.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sehr schwierige Situation, die wir als Unternehmensberatung nicht besser, aber ein bisschen einfacher machen können. Der krisenbedingte Stellenabbau lässt mit Outplacement ein Stück weit besser bewältigen und bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern viele Vorteile.
Informieren Sie sich nachfolgend zum Thema Massenentlassungen mit Sozialplan und Outplacement. Sind auch Sie betroffen, wenden Sie sich an unsere Unternehmensberatung und vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung.
Inhalt Massenentlassungen mit Sozialplan
- Was ist Outplacement?
- Wie läuft Outplacement ab?
- Das sollten Sie über Outplacement wissen.
- Definition Massenentlassung
- Was ist ein Sozialplan?
- Worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten?
Was ist Outplacement und wer bietet Outplacement an?
Outplacement ist eine Dienstleistung, die von Unternehmensberatungen angeboten wird und bezeichnet die Beratung für Arbeitgeber und die Neugestaltung der Berufslaufbahn für betroffene Mitarbeiter. Das wichtigste Gebot im Outplacement ist die Brücke zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, denn für beide Seiten sind Massenentlassungen mit Sozialplan keine einfache Situation.
Beginnen wir mit dem Outplacement für Arbeitgeber. Die Unternehmensberatung entlastet den Arbeitgeber beim leider notwendig gewordenen Personalabbau. Der schwierige Schritt der schlechten Nachricht kann gemeinsam gegangen werden. Zudem reduziert Outplacement das Risiko auf arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und verbessert die Reputation für Sie als Arbeitgeber.
Die Belegschaft profitiert vom Outplacement indem jeder Mitarbeiter neue Perspektiven erhält und bei dem Aufbau einer neuen beruflichen Laufbahn unterstützt wird.
Sozialplan Massenentlassung: Wie läuft Outplacement ab?
Der Outplacementberater übernimmt das Freisetzungsgespräch mit dem Arbeitnehmer. Anschließend erfolgt eine Analyse der beruflichen Stärken und Schwächen verbunden mit der Suche nach adäquaten Berufszielen. Gemeinsam mit dem Outplacementberater werden dann Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele erarbeitet. Das können zum Beispiel Bewerbungsgespräche oder Existenzgründungsseminare sein.
Das sollten Sie über Outplacement wissen
Individuelle Leistungspakete für den bestmöglichen Erfolg
Das Outplacement kann sowohl in Einzelgesprächen als auch in Gruppengesprächen erfolgen. Der Trend geht zum Einzelcoaching, ist aber nicht für jede Unternehmensgröße umsetzbar.
Eine noch recht neue Form ist das ePlacement bei dem der Berater die Personalneustrukturierung über elektronische Kommunikationsmittel umsetzt. Unsere Unternehmensberatung bietet Ihnen beide Formen und maßgeschneiderte Leistungspakete. Lassen Sie sich persönlich beraten und gehen Sie den schwierigen Schritt der Massenentlassung mit Sozialplan nicht alleine.
Definition Massenentlassung
Arbeitgeber auf der einen, Arbeitnehmer auf der anderen Seite
Umstrukturierungen, Betriebsänderungen und Entlassungen werden 2020 und 2021 unvermeidlich sein. Auch mit den Corona-Hilfen der Bundesregierung lässt sich das Ausmaß der Corona-Pandemie nicht vollständig abfedern. Das ifo-Institut hat eine Konjunkturumfrage gestartet, die ergab, dass rund 18 % aller deutschen Unternehmer Betriebsänderungen vornehmen wollen. Von vielen großen Konzernen ist es bereits bekannt. Airlines, Industrie und einige andere Bereiche werden Massenentlassungen, also betriebsbedingte Kündigungen nicht vermeiden können.
Da man bereits ab fünf Entlassungen von einer Massenentlassung spricht, abhängig von der Betriebsgröße, werden tausende Unternehmen und hunderttausende Arbeitnehmer betroffen sein.
Maßgebliche Vorschriften sind § 17 KSchG und die Massenentlassungs-RL 98/59/EG („MERL“)
Das Massenentlassungsverfahren kann nur durchgeführt werden, wenn eine bestimmte Anzahl an Arbeitnehmern entlassen wird. Der dazu notwendige Schwellenwert, siehe dazu § 17 Abs. 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz), ist abhängig von der Anzahl der regelmäßig beschäftigten Mitarbeiter.
Ist ein Betriebsrat vorhanden, hat dieser ein Mitwirkungsrecht. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen zusammen über die Vermeidbarkeit, Einschränkung und Abmilderung sprechen. Der Betriebsrat wird darauf achten, dass die Massenentlassungsrichtlinie eingehalten wird.
Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG
Der Arbeitgeber hat eine Massenentlassungsanzeige bei der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Die Massenentlassungsanzeige muss vor dem Ausspruch der Kündigungen gestellt werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor in der Regel
- mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer,
- mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 % der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer,
- mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer
innerhalb von 30 Kalendertagen entlassen werden (§ 17 Abs. 1 S. 1 KSchG). Unter Entlassung ist der Ausspruch der Kündigung zu verstehen (BAG v. 12. 7. 2007 – 2 AZR 448/05).
Was ist ein Sozialplan?
Sozialplan Massenentlassung: Die Folgen für Arbeitnehmer abmildern
Im Gegensatz zum Interessensausgleich, der die Frage stellt, ob Betriebsänderungen vorgenommen werden, beinhaltet der Sozialplan das Wann und Wieviel. Gegenstand des Sozialplans, der in § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG definiert wird, sind die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen der Betriebsänderung für die betroffenen Arbeitnehmer. Im Falle einer Massenentlassung ist der Sozialplan in der Regel sehr umfangreich und muss in jedem Fall juristisch begleitet werden.
Was wird über den Sozialplan geregelt?
Der Sozialplan enthält Regelungen, die wirtschaftliche Nachteile ausgleichen oder abmildern sollen. Da jeder Sozialplan individuell für das betroffene Unternehmen zugeschnitten ist, können wir keine allgemeinen Aussagen zum Inhalt machen. Letztlich entscheiden immer Arbeitgeber und Betriebsrat, welche Inhalte der Sozialplan umfasst. In der Regel sind Sozialplanabfindungen, auch Abfindungsansprüche genannt, enthalten. Im Falle von Corona bedingten Massenentlassungen ist nicht unbedingt sicher, ob Sozialplanabfindungen überhaupt gezahlt werden können.
Worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten?
Arbeitgeber müssen sich detailliert mit allen gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen und geplante Massenentlassungen am besten mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht planen und durchführen. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen, was eine hohe finanzielle Belastung darstellen würde.
Aus der Sicht der Arbeitnehmer ist darauf zu achten, dass die Arbeitnehmerrechte gewahrt werden und der Arbeitnehmer die bestmögliche Unterstützung erhält. Anspruch auf einen Nachteilsausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat ein Arbeitnehmer im Fall einer Massenentlassung wahrscheinlich nicht.
Vorsicht bei der Sozialplanabfindung: Sozialpläne können beinhalten, dass die Sozialplanabfindung innerhalb einer bestimmten Frist von gekündigten Arbeitnehmer geltend gemacht werden muss. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, muss der Arbeitgeber nicht mehr zahlen.