Liquidator natürliche Person
Der Liquidator – als natürliche Person
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Sobald eine Auflösung einer GmbH beschlossen wurde, muss eventuell auch ein Liquidator für die Phase der Liquidation bestimmt werden. Dabei kann es sich um eine juristische oder eine natürliche Person handeln. Wer als natürliche Person infrage kommt als Liquidator und was dabei ansonsten zu beachten ist, haben wir nachfolgend zusammengefasst.
Sollten Sie über eine Auflösung Ihrer Gesellschaft nachdenken, empfehlen wir Ihnen aufgrund der Komplexität professionelle Hilfe. Gerne können Sie sich dazu mit uns in Verbindung setzen. Wir können helfen, Haftungsrisiken zu begrenzen und Kosten zu senken, außerdem steuerlich optimale Vorgehensweisen zu bestimmen.
Wer als Liquidator infrage kommt: juristische oder natürliche Person
Die Satzung einer Gesellschaft ist maßgeblich bei der Bestimmung des Liquidators oder der Liquidatoren.
Unter normalen Voraussetzungen, wenn also in der Satzung nicht anders vereinbart, wird der Geschäftsführer zum Liquidator bestellt.
Denn streng genommen ändert dessen Geschäftsführervertrag nicht mit der Liquidation der Gesellschaft, sondern erst mit dessen Löschung.
Von Gesetzeswegen ist daher ohne weitere Zusätze in der Gesellschaftssatzung davon auszugehen, dass der bisherige Geschäftsführer auch zum Liquidator wird.
Per Gesellschafterbeschluss oder Satzung ist es aber möglich, auch andere Liquidatoren zu bestimmen; selbst, wenn namentlich ein bestimmter Liquidator gemäß Satzung angegeben ist. Der Geschäftsführer, der die Aufgabe des Liquidators übernimmt, wird aufgrund seiner Voranstellung auch als „geborener Liquidator“ bezeichnet. Er hat durchaus das Recht und die Möglichkeit, dieses Amt niederzulegen. Allerdings kann es dann passieren, dass er schadensersatzpflichtig gemacht werden kann.
Meist ist der Liquidator eine natürliche Person; nämlich der bisherige Geschäftsführer
Beim Geschäftsführer kann es sich auch um eine natürliche Person handeln. In der Folge auch beim Liquidator. Allerdings kann auch eine juristische Person als Liquidator bestellt werden. Grundsätzlich kann jede natürliche Person zum Liquidator berufen werden, die auch die volle Geschäftsfähigkeit für den Geschäftsführer erfüllt.
Liquidator natürliche Person – Allerdings können auch natürliche Personen als Liquidatoren nicht nur ernannt und berufen, sondern auch wieder abberufen werden. Trotz allem unterscheiden sich auch die Aufgaben und Befugnisse des Liquidators signifikant gegenüber denen des Geschäftsführers.
So, wie die Gesellschaft rechtlich nun ausschließlich auf ihre Abwicklung ausgerichtet ist, ändern sich auch die Befugnisse und Aufgaben des Liquidators dahin gehend, dass das Ziel die Abwicklung der GmbH ist. Gleiches gilt auch für die UG (kleine oder Mini GmbH).
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