Liquidation GmbH Veröffentlichung Bundesanzeiger

Es gibt verschiedene Wege, eine GmbH zu beenden. Im Prinzip handelt es sich bei den meisten Möglichkeiten, welche lediglich das herkömmliche Verfahren etwas abkürzen, dann aber auch Haftungsrisiken mit sich bringen. Die herkömmliche Liquidation der GmbH zieht auch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach sich. Daraus erwachsen bestimmte Sperrfristen, die aber ebenfalls umgangen werden können.

Die drei Phasen zur Beendigung einer GmbH – Liquidation GmbH Veröffentlichung Bundesanzeiger

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine GmbH zu beenden. Bei einer Insolvenz wird die Masse der GmbH geprüft und ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder abgelehnt. Das Beenden einer solventen GmbH ist in drei Phasen gegliedert:

  • Auflösung durch Auflösungsbeschluss
  • Liquidation oder Abwicklung
  • Löschung der GmbH

Der langwierige Bereich ist dabei die Liquidation der GmbH. Mit dem Auflösungsbeschluss wird die Auflösung der GmbH im Handelsregister angemeldet. Ab diesem Zeitpunkt muss sich die GmbH auf dem Geschäftspapier „XY GmbH in Liquidation“ oder „XY GmbH i. L.“ bezeichnen.

Zur Liquidation der GmbH die Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Liquidation GmbH Veröffentlichung Bundesanzeiger

Liquidation GmbH Veröffentlichung Bundesanzeiger

Nun kann sofort mit der Liquidation der GmbH die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. Das erfolgt mit folgender der ähnlicher Erklärung:

„Die XY GmbH ist durch Auflösungsbeschluss aufgelöst. Gläubiger der XY GmbH werden aufgefordert, sich mit dieser in Verbindung zu setzen.“

Der Beleg für die Veröffentlichung sollte gut aufbewahrt werden. Außerdem auch ein schriftlicher Auszug aus dem Bundesanzeiger. Sobald die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt ist, beginnt die Zeit für die einjährige Sperrfrist zu laufen. Musste bis vor etlichen Jahren bei einer Liquidation einer GmbH die Veröffentlichung im Bundesanzeiger mehrfach vorgenommen werden, ist es heute nur noch eine einmalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die vorzunehmen ist.

Nach Beendigung der Sperrfrist können die Werte der GmbH ausgekehrt werden. Sobald dieser Vorgang ebenfalls abgeschlossen ist, ist die GmbH vermögens- und masselos. Jetzt kann sie endgültig gelöscht werden. Die Auskehrung kann auch während der Sperrfrist erfolgen. Allerdings haften dann die Gesellschafter in entsprechender Höhe für diese Werte.

Stille Liquidation einer GmbH ohne Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Der öffentlichen Liquidation steht außerdem die stille Liquidation gegenüber. Bei einer stillen GmbH Liquidation erfolgt keine Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Vielmehr werden alle Gläubiger bedient, die verbleibenden Werte an die Gesellschafter ausgekehrt. Die Gesellschaft verbleibt nun als masse- und vermögenslose GmbH, die theoretisch auch von den Behörden aufgrund Vermögenslosigkeit gelöscht werden könnte.

 

i.noack

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