Firmeninsolvenz beantragen – das sollten Sie wissen
Den Insolvenzantrag sorgfältig vorbereiten
Müssen Sie die Firmeninsolvenz beantragen, sollten Sie diesen Schritt sorgfältig vorbereiten. Vorsätzlich falsche oder grob fahrlässig falsche Angaben können zur Ablehnung des Insolvenzantrages und möglicherweise zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Lesen Sie jetzt was Sie wissen sollten und rufen Sie uns an, wenn Sie eine persönliche Beratung durch unsere Insolvenzexperten wünschen.
Firmeninsolvenz zum richtigen Zeitpunkt beantragen
Was sagt das Gesetz?
Grundsätzlich und ohne, dass es daran etwas zu rütteln gäbe, steht fest, dass Sie die Firmeninsolvenz beantragen müssen, wenn die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Die Zahlungsunfähigkeit ist eingetreten, wenn die Liquiditätslücke mehr als 10 % beträgt und in absehbarer Zeit nicht beseitigt werden kann. Mit absehbarer Zeit meint der Gesetzgeber drei Wochen.
Ist die Zahlungsunfähigkeit de facto eingetreten, haben Sie genau 21 Tage Zeit den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen.
- Einreichen des Insolvenzantrages beim zuständigen Insolvenzgericht.
- Prüfung des Antrages auf den Insolvenzgrund und ob die Verfahrenskosten gedeckt werden können.
- Sind alle Voraussetzungen gegeben, wird dem Antrag stattgegeben und der Insolvenzverwalter bestellt.
Vorsicht bei einem Gläubigerantrag: Hat ein Gläubiger den Antrag auf Insolvenz Ihres Unternehmens gestellt, müssen Sie zusätzlich ebenfalls einen Insolvenzantrag stellen!
Warum Sie sich vor dem Insolvenzantrag beraten lassen sollten
Die Risiken des Geschäftsführers im Fall einer Firmeninsolvenz
Stehen Sie vor der Entscheidung die Firmeninsolvenz beantragen zu müssen, sollten Sie sich schon im Vorfeld Unterstützung suchen. Ihnen können schlimmstenfalls zivil- und strafrechtliche Konsequenzen drohen, auch wenn Sie unabsichtlich Fehler begehen. Gerade für ein anstehendes Insolvenzverfahren wird man wenig Rücksicht auf Nichtwissen nehmen.
Wir bieten Ihnen die professionelle Insolvenzberatung, die unter anderem beinhaltet, welche Zahlungen Sie noch vornehmen müssen und welche Zahlungen nicht erlaubt sind. Die persönliche Geschäftsführerhaftung hat langwierige Konsequenzen und Sie müssen in jedem Fall vermeiden, dass man Sie in die Haftung nimmt.
Welche Konsequenzen hat die Firmeninsolvenz?
In einer Regelinsolvenz wird keine Restschuldbefreiung erteilt. Kapitalgesellschaften werden nach Beendigung des Insolvenzverfahrens immer aufgelöst. Ein Fortbestand des Unternehmens ist nur im Rahmen einer Sanierung in einem Insolvenzverfahren möglich. Sie verlieren in jedem Fall Ihre Verantwortung als Geschäftsführer.
Macht man Sie persönlich haftbar, kann es zu einer Privatinsolvenz kommen, wenn Ihr Vermögen nicht ausreicht, um die Haftungsansprüche vollumfänglich zu bedienen. Darunter leidet Ihre Bonität.
Sie haben also schlimmstenfalls mit unterschiedlichen Konsequenzen zu kämpfen, die Ihr Leben nachhaltig verändern und vor allem erschweren.
Firmeninsolvenz beantragen oder Firma verkaufen?
Wir bieten Ihnen eine Alternative zur Firmeninsolvenz. Sie können Ihre insolvenznahe Firma verkaufen und sofort nach dem Verkauf eine neue berufliche Zukunft beginnen. Die Firma zu verkaufen hat keine Nachteile für Sie und ist eine echte Alternative. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von unseren Insolvenzexperten beraten. Wir beraten Sie ausführlich zum Ablauf des Firmenverkaufs und natürlich auch zu den Möglichkeiten Ihrer beruflichen Zukunft.
Die Firma zu verkaufen ist in jedem Fall eine echte Alternative zur Firmeninsolvenz, die Ihre Chancen auf eine berufliche Zukunft nachhaltig schmälert.