GmbH Insolvenz

GmbH Insolvenz – ab wann?

Das GmbH Gesetz, kurz GmbHG, ist so eindeutig wie unklar gleichzeitig, wenn es um eine eingetretene Insolvenz einer GmbH geht. Damit verbunden sind insbesondere für den Geschäftsführer der GmbH hohe zivilrechtliche und sogar strafrechtliche Risiken, die weitreichende und langfristige Konsequenzen mit sich bringen können.

Daher empfehlen wir Ihnen, schon beim geringsten Anzeichen einer Insolvenz Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen, Risiken so weit zu minimieren, dass Sie sogar aus der Haftung kommen können.

GmbH Insolvenz – wenige Geschäftsführer wissen, was das für sie bedeutet

GmbH Insolvenz

GmbH Insolvenz

Das Problem ist letztlich, über die Gründung informieren sich angehende Gesellschafter und Geschäftsführer in der Regel sehr genau.

Immerhin liegt der Start einer neuen, vielversprechenden beruflichen Zukunft vor den Akteuren.

Mit der Auflösung oder gar Insolvenz einer GmbH befassen sich dagegen die wenigsten. Insbesondere bei einer GmbH kann eigentlich typisch menschliches Verhalten fatale Folgen haben; nämlich das Prinzip Hoffnung. Sobald Sie erste Anzeichen erkennen, sollten Sie bereits Kontakt zu uns aufnehmen.

Das kann durchaus schon der Fall sein, wenn einmalig eine Verbindlichkeit nicht unverzüglich beglichen werden kann. Wobei hier wieder zwischen „normalen“ Verbindlichkeiten, Steuerzahlungen und Leistungen an Sozialversicherungsträger zu unterscheiden ist. Beide letztgenannten Forderungen müssen unverzüglich beglichen werden. Schon die bloße Verspätung beim Überweisen der verschiedenen Steuern ist eine Straftat – völlig unabhängig davon, ob die Gesellschaft solvent oder insolvent ist.

GmbH Insolvenz: Doch ab wann ist nun eine GmbH tatsächlich insolvent?

Zahlungen müssen zur Fälligkeit an Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger überwiesen sein – auch zum Anmelden einer Insolvenz! Sobald also abzusehen ist, dass Zahlungen nicht mehr geleistet werden können, sollten alle Alarmglocken angehen. Andererseits ist allerdings nicht klar geregelt, ab wann wirklich Insolvenz vorliegt. Ein vorübergehender Liquiditätsengpass sollte daher zwingend als Insolvenz betrachtet werden. Im Einzelfall ist dann darüber zu entscheiden, ob Sie der Gesellschaft möglicherweise ein privates Darlehen gewähren oder doch besser die Insolvenz einleiten.

Der zuständige Richter hat zwar einen großen Ermessensspielraum. Definitiv eingetreten ist die Insolvenz aber, wenn alle Forderungen die liquiden Mittel übersteigen. Hier ist besonders zu beachten, dass Inventar, Maschinen, Fahrzeuge, Grundstücke der GmbH usw. nicht als liquide Mittel betrachtet werden. Es müssen tatsächlich verfügbare Geldmittel sein. Aber selbst hier ist der Teufel im Detail.

Eine Forderung gegen die GmbH kann eine Rechnung mit einem Zahlungsziel in der Zukunft oder einer Ratenzahlung sein. Würde dieser Betrag aus der Rechnung nun bedeuten, dass die Verbindlichkeiten den liquiden Mitteln gegenüber überwiegen, muss die Fälligkeit erreicht sein. Bei vereinbarten Ratenzahlungen können also auch nur fällige Raten, nicht aber der vollständige Rechnungsbetrag, „aufgewogen“ werden. Die Verbindlichkeiten müssen also bereits klare Verbindlichkeiten in vorliegender Rechnung darstellen.

GmbH Insolvenz anstehend: setzen Sie sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung

Meist ist das genau der Zeitpunkt, bei dem die Insolvenz noch nicht eingetreten ist, Sie aber zwingend Gegenmaßnahmen ergreifen sollten – wie zum Beispiel umgehend Kontakt zu uns aufzunehmen. Vertrauen Sie niemals auf das „Prinzip Hoffnung“. Wir bieten Ihnen Möglichkeiten, einen klaren Schnitt ohne Haftungsrisiken zum Besipiel mit einer GmbH Liquidation so durchzuführen, dass Sie Ihre Unternehmungen sofort im Anschluss weiterführen können, ohne dass sie einen Nachteil erlitten hätten.

i.noack

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