Liquidation GmbH Forderung gegen Gesellschafter

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Während der Liquidation einer GmbH werden Sie nicht nur mit der Abwicklung von Ansprüche gegen Dritte konfrontiert, sondern müssen sich eventuell auch mit Forderungen gegen die eigenen Gesellschafter auseinander setzen. Vielleicht stehen noch Stammkapital Einlagen eines Gesellschafters aus oder es sind andere Forderungen im Rahmen der Rückzahlung eines Darlehens gegen einen oder mehrere Gesellschafter entstanden.

Liquidation GmbH Forderung gegen Gesellschafter

Liquidation GmbH Forderung gegen Gesellschafter

Dabei stellt sich die Frage, ob die Einziehung der Forderungen gegenüber den Gesellschaftern tatsächlich notwendig ist, da die zunächst eingezogenen Gelder wohl möglich im Rahmen der Verteilung des Liquidationserlöses wieder an diese zurückfließen würden.

Aber Vorsicht, Sie dürfen nicht einfach die Einziehung der Forderung gegen den oder die Gesellschafter aus diesem Grund unterlassen, da das von den Gesellschaftern benötigte Geld vielleicht noch zur Gläubigerbefriedigung benötigt werden könnte.

Sie müssen das Thema Liquidation GmbH Forderung gegen Gesellschafter daher differenziert betrachten.

Alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft an Dritte müssen erfüllt werden – Liquidation GmbH Forderung gegen Gesellschafter

In erster Linie dient die Liquidation einer GmbH dem Zweck, das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen und alle noch bestehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Wenn die GmbH nicht in der Lage ist, alle Gläubiger durch das vorhandene Gesellschaftsvermögen zu befriedigen, dann müssen eventuelle Forderungen gegen die eigenen Gesellschafter eingezogen werden.

Denn rangmäßig steht die Befriedigung der Gläubiger vor der Verteilung des verbleibenden Gesellschaftsvermögens auf die Gesellschafter. Die Erfüllung noch offener Verbindlichkeiten muss also vorrangig behandelt werden und zu diesem Zweck müssen Forderungen gegen die eigenen Gesellschafter, wenn nötig, durchgesetzt werden.

Wenn Abwicklungszweck erfüllt wurde, müssen Forderungen gegen eigene Gesellschafter nicht durchgesetzt werden – Liquidation GmbH Forderung gegen Gesellschafter

Sollte genügend Gesellschaftsvermögen vorhanden sein, um alle noch offenen Verbindlichkeiten zu bedienen oder kann durch den Verkauf der Gesellschaft oder einzelner Unternehmensteile ausreichend Vermögend generiert werden, ist die Einziehung der Forderungen gegenüber den eigenen Gesellschaftern nicht zwingend notwendig.

Nur, soweit es der Liquidationszweck erfordert, darf eine Forderung gegen den eigenen Gesellschafter eingezogen werden.

Steuerliche und bilanzielle Folgeprobleme durch die Nicht-Einziehung von Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Werden Forderungen gegenüber Gesellschaftern bei der GmbH Liquidation nicht eingezogen, weil dazu keine Notwendigkeit besteht, stellt sich die Frage, wie diese in der Bilanz zu verbuchen sind.

Der Bundesfinanzhof entschied im Jahr 2015, dass die bloße Nicht-Einziehung der Forderung im Rahmen der Liquidation nicht zur Zuteilung oder Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft i.S.d. § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG führt.

Lassen Sie sich zum Thema Liquidation GmbH Forderungen gegen Gesellschafter informieren

Die Frage, ob noch offene Forderungen gegen die eigenen Gesellschafter im Rahmen einer GmbH Liquidation eingezogen werden müssen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und sollte durch einen Liquidationsexperten überprüft werden.

Unser erfahrenes Team hilft Ihnen gerne dabei, dieses komplexe Problem der GmbH Liquidation für Sie zu lösen. Greifen Sie einfach zum Telefon und verabreden Sie einen Beratungstermin mit unseren erfahrenen Experten.

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