Liquidation GmbH Bilanzierung

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1. Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft

Auch wenn die Auflösung nicht mit dem Bilanzstichtag identisch ist, muss die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft auf den Tag vor der Realisation des Auflösungstatbestandes aufgestellt werden.

Für die Ermittlung der fortgeführten Buchwerte zum Auflösungsstichtag ist die Schlussbilanzaufstellung der werbenden GmbH erforderlich.

2. Liquidationseröffnungsbilanz – Liquidation GmbH Bilanzierung

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Für den Liquidationsbeginn sind durch die Liquidatoren eine Liquidationseröffnungsbilanz und ein die Eröffnungsbilanz erläuternder Bericht zu erstellen.

Die Gesellschafter fassen über die Feststellung der Liquidationsbilanz einen Beschluss.

Für die Liquidationseröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht gelten die Vorschriften über den Jahresabschluss analog.

Die Liquidationseröffnungsbilanz muss innerhalb von drei Monaten auf den Tag der Auflösung erstellt werden.

An die Stelle von Anhang und Lagebericht tritt der erläuternde Bilanzbericht, der Erläuterungen zur Bilanz in Anlehnung an die Angaben im Anhang zu enthalten hat.

Außerdem sollte der erläuternde Bilanzbericht die Lage der Gesellschaft berücksichtigen, da die folgenden Jahresabschlüsse während des Liquidationszeitraumes um einen Lagebericht zu erweitern sind.

3. Laufende Rechnungslegung während der Liquidation

Auch die GmbH i.L. unterliegt der Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht. Die bestehenden Regeln für werbende Gesellschaften bleiben anwendbar.
Während des Liquidationsverfahrens ist die GmbH i.L. zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.

Außerdem muss jede GmbH einen Lagebericht unabhängig von der Unternehmensgröße aufstellen. Die Jahresabschlüsse und Lageberichte sind während des laufenden Liquidationsverfahrens einer Abschlussprüfung zu unterziehen und offenzulegen.

4. Liquidationsschlussbilanz – Liquidation GmbH Bilanzierung

Die Liquidatoren haben eine Liquidationsschlussbilanz zu erstellen, sofern die Voraussetzungen für die Verteilung des Gesellschaftsvermögens erfüllt sind. Der Liquidationsschlussbilanz kann die zur Verteilung anstehende Vermögensmasse unter Beachtung der Aufwendungen entnommen werden.

Die rechtliche Verpflichtung zur Erstellung einer Liquidationsschlussbilanz beruht auf § 242 Absatz 1 HGB. Danach ist ein Kaufmann verpflichtet, am Geschäftsjahresende einen Abschluss zu erstellen, in welchem er seinem Vermögen seine Schulden gegenüberstellt. Neben der Liquidationsschlussbilanz ist eine Gewinn- und Verlustrechnung für den verbleibenden Abwicklungszeitraum mit Erläuterungsbericht aufzustellen.

5. Liquidationsschlussrechnung

Die Liquidatoren müssen außer der Liqidationsschlussbilanz eine sogenannte Liquidationsschlussrechnung erstellen. Dies ist eine interne Rechnungslegung, auf deren Basis die Gesellschafter über die Entlastung der Liquidatoren beschließen.

Die Liquidationsschlussrechnung umfasst den Bericht über den Liquidationsverlauf sowie die Abrechnung des nach der Liquidationsschlussbilanz zu verteilenden Vermögens. Hinsichtlich der Erstellung der Schlussrechnung bei der GmbH Liquidation müssen die Liquidatoren weder Form- noch Verfahrensvorschriften beachten.

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i.noack

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