Firma schließen

Eine Firma schließen – Schützen Sie sich und Ihre Familie

Das Schließen einer Firma kann verhältnismäßig einfach, aber auch ausgesprochen aufwendig und langwierig sein. Insbesondere bei Gesellschaften ist das Schließen der Firma durchaus anspruchsvoll. So sehr, dass bereits Formfehler zu einem höheren Haftungsrisiko des Geschäftsführers führen können.

Wollen Sie daher eine Firma wie eine GmbH oder UG schließen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung setzen. Denn sobald bestimmte Weichen von Ihnen gestellt wurden, sind diese nicht mehr zu ändern, aber das Haftungsrisiko ist dann bereits signifikant gestiegen.

Der Ablauf bei Schließen einer Firma wie einer Gesellschaft (UG, AG, GmbH usw.)

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Wollen Sie eine Firma wie eine Gesellschaft schließen, muss zunächst durch den oder die Gesellschafter ein Auflösungsbeschluss erfolgen.

Dann wird als nächster Schritt zum Schließen der Firma die Auflösung ins Handelsregister eingetragen. Außerdem wird der zuvor bestimmte Liquidator dort eingetragen.

Der oder die Liquidatoren können auch die vorangegangenen Geschäftsführer oder jede andere und beliebige Person sein. Da sehr viel betriebswirtschaftliches Wissen zur bestehenden GmbH erforderlich ist, empfiehlt sich, den bisherigen Geschäftsführer einzusetzen. Damit die Firma geschlossen werden kann, veröffentlicht der Liquidator nun einen Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger. Damit beginnt eine einjährige Sperrfrist, bevor die Firma endgültig geschlossen werden kann.

Das Schließen der Firma während der Phase der Liquidation der Gesellschaft

In dieser Zeit werden Verbindlichkeiten ausgeglichen und Werte der Firma in liquide Mittel umgewandelt bzw. versilbert. Nach Ablauf vom Sperrjahr kann das Vermögen dann ausgekehrt werden. Wird das Vermögen bereits vorab an die Gesellschafter ausgeschüttet, haften diese in Höhe der Ausschüttungen, falls noch Nachforderungen kommen. Selbst nach Ablauf des Sperrjahres und nach Löschung der GmbH kann dies der Fall sein.

Zwar ist nach dem endgültigen Schließen der Firma kaum noch mit Haftungsrisiken zu rechnen, aber es kann durchaus passieren. Denn nach dem Schließen der Firma müssen die Unterlagen für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Dem Registergericht ist zudem mitzuteilen, wer diese Unterlagen aufbewahrt. Etwaige Gläubiger können dann volle Einsicht erhalten, um zu überprüfen, ob die GmbH Liquidation ordentlich durchgeführt wurde.

Firma schließen mit möglichst geringem bis keinem Haftungsrisiko – wir sind für Sie da

Schon durch reine Formfehler können sich Haftungsrisiken erheblich erhöhen. Daher sollten Sie zum Schließen Ihrer Firma immer Experten hinzuziehen, die mit der Liquidation und Auflösung einer Gesellschaft bestens vertraut sind. Wir verfügen über viele Jahre Expertise und umfassendes Fachwissen. Nutzen Sie unser Wissen und unsere Expertise, um Ihre Firma mit minimalen bis gar keinem Haftungsrisiko schließen zu können.

 

i.noack

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