Firmenbeerdigung

Die Firmenbeerdigung in Ihrem Sinne & in Ihrem Interesse

Die Firmenbeerdigung ist eine Möglichkeit, wie eine GmbH oder ein anderes Unternehmen als juristische Person liquidiert werden kann. Die Firmenbeerdigung eröffnet den Gesellschaftern und dem Geschäftsführer viele Vorteile wie beispielsweise die mögliche nahezu völlige Neutralisierung der ansonsten mit einer Insolvenz einhergehenden Haftungsrisiken.

Wichtig ist für die Firmenbeerdigung aber, dass Sie sich einerseits möglichst unverzüglich an kompetente Helfer wenden und andererseits seriöse Firmenbestatter beauftragen. Wir erfüllen diese Voraussetzungen, weshalb Sie sich auch direkt an uns wenden können.

Die drohende Insolvenz bei einer Gesellschaft – Firmenbeerdigung

Firmenbeerdigung

Firmenbeerdigung

Gerät eine GmbH in Schieflage, ist die Insolvenz oft nicht weit.

Im Gegenteil kommt es sogar in zwei Dritteln aller Fälle vor, dass Geschäftsführer und Gesellschafter wegen dem Prinzip Hoffnung so weit in die Insolvenz geraten, dass zumindest der Verdacht der Insolvenzverschleppung im Raum steht.

Damit steigen die Haftungsrisiken massiv an.

Das führt so weit, dass der Geschäftsführer und auch die Gesellschafter in private Insolvenz geraten. Neben einer beschädigten Bonitätsauskunft kann dem bisherigen Geschäftsführer untersagt werden, jemals wieder als Geschäftsführer tätig zu werden. Als Faustregel gilt, dass eine Insolvenz festgestellt ist, wenn Sie innerhalb von 3 Wochen nicht in der Lage sind, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen.

Die Firmen Beerdigung nimmt Sie aus der Pflicht der Haftungsrisiken und gibt Ihnen sofort Zeit für neue Projekte

Aber selbst, wenn die Insolvenz pünktlich angemeldet wird, leidet der Leumund darunter. Die Reputation des Geschäftsführers ist dahin, denn mit der Liquidation einher geht ein öffentlicher Gläubigeraufruf. Nicht zu unterschätzen der Zeitaufwand, denn eine Liquidation läuft mindestens über den Zeitraum des Sperrjahres, also über zwölf Monate.

In dieser Zeit müssen Bilanzen ebenfalls erstellt werden und die gesamte GmbH ist abzuwickeln. Statt die hohen Risiken zu tragen und viel Zeit zu verlieren, können Sie daher eine Firmenbeerdigung vorziehen. Sämtliche Haftungsrisiken gehen auf unseren Gesellschafter über. Für Sie ist die GmbH mit der Firmenbeerdigung abgeschlossen und Sie können sich wieder Ihren erfolgreichen Geschäften widmen.

Setzen Sie sich für eine Firmenbeerdigung mit uns in Verbindung

Wichtig dazu ist, dass Sie noch keine Insolvenz angemeldet haben, aber auch keine Insolvenzverschleppung vorliegt. Das Zeitfenster ist ab dem Feststellen der drohenden Insolvenz also denkbar klein. Außerdem müssen sämtliche Forderungen von Sozialversicherungsträgern nach wie pünktlich entrichtet sein.

Sind diese Anforderungen erfüllt, empfehlen wir Ihnen dringend, sich möglichst unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und beantworten all Ihre Fragen bei einer GmbH Liquidation.

i.noack

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