GmbH liquidieren und neu gründen

GmbH liquidieren und neu gründen – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Liquidation-GmbH.de

Das Liquidieren einer GmbH oder einer anderen Gesellschaft kann dann erforderlich werden, wenn diese in Insolvenz geht. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass eine Geschäftsidee oder deren Erfolg damit ebenfalls beendet sein muss. Das GmbH liquidieren und neu gründen kann sogar eine Möglichkeit sein, den Erfolg schneller oder effizienter umzusetzen oder zu erreichen.

Denn durch das GmbH Liquidieren und neu gründen haben Sie den Kopf frei und auch die Zeit, sich gänzlich auf die Geschäfte zu konzentrieren. Wichtig ist aber beim GmbH liquidieren und neu gründen unbedingt die richtige und besonders rechtzeitige Vorgehensweise. Daher sollten Sie sich bei dieser Idee und auch bei einer GmbH Liquidation möglichst umgehend an uns wenden.

Selbst bei einer unverschuldeten Insolvenz nur 21 Tage Zeit

GmbH liquidieren und neu gründen

GmbH liquidieren und neu gründen

Das Problem bei einer Zahlungsunfähigkeit oder einer augenscheinlichen Überschuldung einer GmbH ist, dass Sie dann im Prinzip keine Zeit mehr haben, etwas zu korrigieren.

Es reicht bereits der Ausfall von Forderungen an einen Geschäftspartner, dass die eigene GmbH unverschuldet in die Insolvenz gerät.

Eine GmbH kann aber gleichzeitig viele andere Geschäfte betreiben, die durchaus erfolgreich sind. Es wäre also Irrsinn, das alles quasi wegzuwerfen. Allerdings hat ein Geschäftsführer lediglich 21 Tage ab dem Erkennen einer Insolvenz Zeit, diese zu melden.

Erfolgreiche Geschäfte weiterführen: GmbH liquidieren und neu gründen

Schnell sind hier die Grenzen zur Insolvenzverschleppung erreicht. Denn unabhängig davon, ob Sie korrekt oder zu spät die Insolvenz angemeldet haben, muss das Registergericht die Akten in jedem Fall an die Staatsanwaltschaft übermitteln. Diese wird ebenfalls in jedem Fall ermitteln.

Sollte also Zeit vergangen sein, weil Sie vielleicht hofften (oder der Geschäftspartner es entsprechend versprach), dass die Forderungen doch noch gutgeschrieben werden können, kann Ihnen die Staatsanwaltschaft dennoch recht schnell eine Insolvenzverschleppung nachweisen. Dann wäre es Ihnen nicht mehr gestattet, als Geschäftsführer einer GmbH tätig zu werden.

Setzen Sie sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung zum GmbH liquidieren und neu gründen

Um alle anderen Geschäftsvorgänge dennoch retten zu können, empfiehlt sich daher die Liquidation und die anschließende Neugründung. Beim Liquidieren der GmbH wird dann das Insolvenzverfahren angemeldet. Lediglich, falls nicht genug verwertbare Masse vorhanden ist, wird es abgelehnt. Dann muss auch noch die Sperrfrist von einem Jahr eingehalten werden und Bilanzen und dergleichen sind dennoch zu führen.

Das kostet Geld und Zeit. Das können Sie alles vermeiden, indem Sie die GmbH liquidieren und neu gründen. Dazu ist es unter diesen Voraussetzungen aber notwendig, dass Sie sich möglichst schnell mit uns in Verbindung setzen. Weder darf die Insolvenz bereits angemeldet worden sein, noch darf ein Rückstand bei den Sozialversicherungsträgern vorhanden sein.

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Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Liquidation-GmbH.de

 

i.noack

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