Liquidator Befugnisse

Der Liquidator – die Befugnisse

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Mit dem Auflösungsbeschluss erlöschen zum Auflösungszeitpunkt die Befugnisse des Geschäftsführers. An seine Stelle tritt der Liquidator oder die Liquidatoren. Auch sie sind mit bestimmten Befugnissen ausgestattet. Allerdings im Rahmen der Auflösung der GmbH.

Das wiederum hat auch Auswirkungen auf die Befugnisse der Gesellschafter. Das alles erfordert viel Fachwissen, weshalb oft Fehler bei der Abwicklung passieren. Das wieder kann Haftungsrisiken erheblich beeinflussen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich schon beim Gedanken an eine etwaige Auflösung mit uns in Verbindung zu setzen.

Befugnisse des Geschäftsführers enden mit der Auflösung, nun kommen die Befugnisse des Liquidators

Liquidator Befugnisse

Liquidator Befugnisse

Über den Auflösungsbeschluss der Gesellschafter wird auch ein Zeitpunkt zur Auflösung bestimmt.

Das kann sofort sein, zum Abschluss eines Geschäftsjahres oder eines Rumpfgeschäftsjahres.

Je nach Zustand der GmbH kann das maßgebliche Vorteile oder Nachteile bei der Besteuerung auslösen. Der Zeitpunkt sollte also gut gewählt werden.

Sofern die GmbH kein Insolvenzverfahren beschreitet, tritt die Liquidationsphase in Kraft. Damit enden alle Befugnisse des Geschäftsführers, dieser wird durch den Liquidator ersetzt. Je nach den Gesellschaftsvereinbarungen kann oder muss der Geschäftsführer oder jede andere Person der Liquidator sein. Ist es aufgrund der Gesellschafterverträge der bisherige Geschäftsführer, wird er als „geborener Liquidator“ bezeichnet. Alle Verträge sind aber neu zu regeln.

Die Befugnisse der Gesellschafter während der Liquidationsphase – Liquidator Befugnisse

Die Befugnisse des Liquidators sind stark eingegrenzt. Sie zielen ausschließlich auf den Zweck der Auflösung oder Abwicklung der GmbH ab. Aber selbst hier sind die Befugnisse noch stark begrenzt. So kann es beispielsweise sein, dass von dritter Seite Interesse an einer kompletten Übernahme der Gesellschaft besteht.

Der Liquidator hat zu einer entsprechenden Komplettveräußerung keine Befugnisse ohne Rücksprache mit den Gesellschaftern. Anders herum ist der Liquidator aber auch nicht über seine Aufgabe hinaus weisungsgebunden. Das würde die Befugnisse der Gesellschafter übersteigen. Die Befugnisse des Liquidators bewegen sich also in einem sehr eng abgesteckten rechtlichen Raum.

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i.noack

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