GmbH aufgelöst Forderungen

Die Auflösung ist ein langer, mehrphasiger Prozess. Die maßgebliche Phase der Auflösung ist die Liquidation. Während dieser Zeit werden Forderungen gegen die GmbH beglichen.

Nach einer Sperrfrist kann die GmbH nach Tilgung von Verbindlichkeiten endgültig aufgelöst und damit gelöscht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber selbst jetzt noch Gläubiger Forderungen gegen die GmbH erheben.

Auflösung einer solventen oder insolventen GmbH und Forderungen

GmbH aufgelöst Forderungen

GmbH aufgelöst Forderungen

Bei der Auflösung einer GmbH ist zunächst zwischen einer solventen und einer insolventen GmbH zu unterscheiden.

Verfügt die insolvente GmbH über genügend Masse, wird dem Insolvenzantrag stattgegeben und an die Stelle einer Liquidation tritt das Insolvenzverfahren.

Dabei werden dann die Forderungen von Gläubigern so weit getilgt, wie das Vermögen der GmbH reicht.

Wird dagegen eine solvente GmbH aufgelöst, werden Forderungen während der Phase der Liquidation getilgt. Dazu ist es wichtig, dass mindestens im Bundesanzeiger eine Veröffentlichung eines Gläubigeraufrufs erfolgt. Eventuell muss der Gläubigeraufruf noch in anderen Medien durchgeführt werden, falls es die Satzung der Gesellschaft so vorsieht. Mit der Veröffentlichung beginnt dann das sogenannte Sperrjahr zu laufen.

Innerhalb dieses Jahres dürfen liquidierte (versilberte) Werte noch nicht an die Gesellschafter ausgekehrt werden. Erst müssen die Forderungen von Gläubigern und andere Verbindlichkeiten erfüllt werden.

GmbH aufgelöst Forderungen – Falls sich doch Gläubiger melden

Zwar ist es durchaus möglich, dass die Gesellschafter die Werte schon vorher verteilen, wenn vermeintlich alle Forderungen von Gläubigern vor Ablauf des Sperrjahres getilgt wurden. Jedoch haften dann die Gesellschafter, falls sich doch noch Gläubiger melden. Nach Ablauf des Sperrjahres und nach dem Bedienen aller Forderungen von Gläubigern kann die Gesellschaft nun endgültig aufgelöst und gelöscht werden.

Allerdings können auch jetzt durchaus noch Forderungen durch Gläubiger erhoben werden. Und zwar durch bereits bekannte Gläubiger, wenn noch Vermögen der Gesellschaft gefunden wurde. Dann wird eine Nachliquidation beantragt, zu der das Gericht einen Liquidator bestellt.

Vorausgesetzt natürlich, dass genug Werte bzw. Masse vorhanden sind.- Dann können auch Forderungen gegen die Gesellschafter entstehen. Auch kann eine Gesellschaft noch Forderungen gegen ihre Gesellschafter besitzen, wenn beispielsweise ein Gesellschafter seine Einlage nicht vollständig erbracht hat.

Weitere Informationen zu Forderungen bei aufgelöster GmbH

Forderungen gegen eine GmbH während der Auflösung sind ein komplexes Themengebiet. Daher empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, fachliche Hilfe hinzuzuziehen. Gerne können Sie sich auch direkt an uns wenden, wenn Sie Ihre GmbH auflösen wollen.

i.noack

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