Unternehmensbestatter

Der Unternehmensbestatter in Ihrem Sinne & in Ihrem Interesse

Der Unternehmensbestatter ist eine gute Möglichkeit, wie Sie die Haftungsrisiken und weitere Verpflichtungen aus einer Handelsgesellschaft womöglich nahezu vollständig abwenden können. Insbesondere bei Unternehmen, die erste Merkmale einer Insolvenz aufweisen, werden Ihre Risiken erheblich reduziert und Sie können sich sofort wieder Ihren erfolgreichen Geschäften widmen.

Benötigen Sie einen kompetenten und seriösen Unternehmensbestatter, können Sie sich direkt an uns wenden. Wie wir nachfolgend erörtern, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.

Vorgehensweise bei einem Unternehmensbestatter

Unternehmensbestatter

Unternehmensbestatter

Der Unternehmens Bestatter hat natürlich nichts mit einem Bestattungsunternehmen zu tun.

Vielmehr handelt es sich um einen Verkauf Ihrer Gesellschaft an unsere Liquidationsgesellschaft.

Damit einhergehend wird der Gesellschaftssitz in das nötige Bundesland verlegt und ein Liquidator von uns berufen.

Sie geben damit sofort sämtliche Haftungsrisiken ab. Außerdem haben Sie auch ansonsten nichts mehr mit der Liquidation der Gesellschaft zu tun. Das heißt, Sie können sofort mit einer neuen GmbH oder einem anderen Unternehmen neu starten. Beispielsweise, um Ihre erfolgreichen Geschäftsbereiche uneingeschränkt fortzusetzen.

Voraussetzungen, um einen Unternehmens Bestatter einschalten zu können

Die Insolvenz selbst anzumelden und dann das Insolvenzverfahren zu beantragen oder als Liquidator berufen zu werden, davon raten wir Ihnen als Rechtslaien ab. Zu viele Fallstricke drohen, die Ihr gesamtes Wirtschaftsleben dauerhaft, also lebenslang schädigen können.

Denn die Haftungsrisiken können dazu führen, dass Sie beispielsweise im Falle einer Insolvenzverschleppung nie wieder als Geschäftsführer tätig werden dürfen. Nicht zu vergessen die persönlichen Haftungsrisiken, die sich auf Ihre Schufa auswirken kann.

Damit Sie das Geschäft an einen Unternehmensbestatter übergeben können, müssen jedoch einige Voraussetzungen zwingend erfüllt werden. Einerseits darf die Insolvenz noch nicht angemeldet sein. Allerdings müssen Sie als Geschäftsführer die Insolvenz anmelden, sobald Sie Kenntnis davon haben.

Ab diesem Zeitpunkt bleiben Ihnen nur 21 Tage Zeit, die Insolvenz anzumelden. Darüber hinaus beginnt bereits die Insolvenzverschleppung. Außerdem müssten sämtliche etwaige Forderungen von Sozialversicherungsträgern nach wie vor pünktlich abgeführt worden sein. Nur, wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann ein Unternehmensbestatter tätig werden.

Wir sind für Sie da und übernehmen die Liquidation

Sie sollten also bereits bei einer drohenden Insolvenz unverzüglich Kontakt zu uns aufnehmen. Je früher Sie sich bei uns melden, desto besser stehen die Chancen, dass Sie wirklich von heute auf morgen mit der GmbH abschließen können und auch keinerlei Haftungsrisiken zu tragen haben.

Nutzen Sie einfach das Kontaktformular und wir stehen als Unternehmensbestatter bzw. Firmen Liquidator und beim auflösen Ihrer GmbH an Ihrer Seite.

i.noack

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