Liquidation GmbH Beschluss

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Geschäftsführer einer GmbH sind häufig unerfahren darin, eine GmbH nicht nur zu führen, sondern sie auch zu liquidieren. Es sind viele wichtige Punkte zu beachten und gerade persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführer sind oft unüberschaubar und leider auch gut versteckt.

Einer dieser wichtigen Punkte ist der Beschluss zur Auflösung einer GmbH. Da dieser Beschluss die Grundlage der gesamten Liquidierung ist, dürfen gerade hier keine Fehler gemacht werden.

Damit Geschäftsführer keine Fehler machen und nicht das Risiko einer persönlichen Haftung eingehen, sollten Sie möglichst früh professionellen Rat oder eine rechtliche Beratung einholen.

Der Auflösungsbeschluss: Grundlage der Liquidation

Liquidation GmbH Beschluss

Liquidation GmbH Beschluss

Grundsätzlich kann eine Gesellschaft auf einen Beschluss der Gesellschafter hin aufgelöst werden.

Sofern im Gesellschaftsvertrag der GmbH nichts anderes festgehalten ist, bedarf es hierfür einer dreiviertel Mehrheit aller abgegebener Stimmen der Gesellschafter. Bei konkreteren Festlegungen im Vertrag müssen natürlich die dort erforderten Mehrheiten erreicht werden.

Der Beschluss selbst stellt entgegen vieler Annahmen keine Änderung des Vertrages dar und muss somit in aller Regel auch nicht notariell beglaubigt werden. Auch eine Eintragung in das Handelsregister ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Die Ausnahme: Eine zeitlich befristete GmbH

Anders verhält es sich jedoch, wenn eine GmbH im eigenen Gesellschaftsvertrag zeitlich begrenzt wurde. Ein Auflösungsbeschluss würde dieser Festlegung im Vertrag widersprechen und stellt daher eine Änderung des Vertrages dar. Dies muss daher auch notariell beglaubigt werden. Auch die Wirkung der Änderung des Gesellschaftsvertrages tritt daher erst dann ein, wenn diese auch in das Handelsregister eingetragen wurde.

Der Zeitpunkt der Auflösung – Liquidation GmbH Beschluss

Von Ausnahmen abgesehen bewirkt daher der Auflösungsbeschluss zu dem darin vorgesehenen Zeitpunkt die Auflösung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auch die Festlegung eines bestimmten Termins in der Zukunft ist natürlich möglich.

Da eine gerichtliche Prüfung erst später stattfinden wird, empfiehlt sich insbesondere bei der Vorbereitung der GmbH Liquidation und damit auch bei dem Auflösungsbeschluss ein sicheres Vorgehen nach Absprache mit Experten.

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i.noack

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