Firma liquidieren
Eine Firma liquidieren
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Das Liquidieren ist Bestandteil der Auflösung von Firmen. Dabei können Formen verschiedener Rechtsformen aufgelöst werden. Während sich Firmengründer in der Regel sehr gut auf die Gründung des eigenen Unternehmens vorbereiten, ist das bei der Beendigung mit anschließender Liquidation regelrecht gegenteilig.
Wollen Sie eine Firma liquidieren, empfehlen wir Ihnen daher eindringlich, sich möglichst umgehend mit Fachleuten in Verbindung zu setzen, die mit dem Liquidieren einer Firma vertraut sind. Selbstverständlich können Sie sich daher direkt an uns wenden, wenn Sie Ihre Firma liquidieren möchten.
Eine Firma Liquidieren ist Bestandteil der Auflösung
Das Liquidieren einer Firma wird oft mit der Auflösung einer Firma gleichgesetzt. Das ist aber nicht ganz richtig. Vielmehr ist die Liquidation Bestandteil der Auflösung einer Firma. Zutreffend für das Liquidieren einer Firma ist stattdessen das Abwickeln.
Die Liquidationsphase ist also mit der Abwicklung der Firma gleichzusetzen. Dabei können verschiedene Rechtsformen von Firmen liquidiert werden.
Verschiedene Rechtsformen von Firmen, die liquidiert werden können
Dazu zählen bestimmte juristische Personen (des Zivilrechts) wie die Aktiengesellschaft (AG), die Unternehmensgesellschaft (UG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei diesen juristischen Personen nach dem Zivilrecht handelt es sich um Körperschaften des Privatrechts. Zu den Körperschaften zählen auch Vereine, generell zu den genannten juristischen Personen Stiftungen des bürgerlichen Rechts.
Etliche Personengesellschaften gehören aber nicht zu den juristischen Personen. Dazu zählen Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG). Da sich verschiedene (Personen) Gesellschaften unterschiedlichen Rechtssubjekten (juristische Personen des Zivilrechts über Körperschaften mit der AG oder GmbH, Personengesellschaften beispielsweise mit der oHG, GbR oder KG) zuordnen lassen, ist bereits hier die Verwirrung sehr groß.
Ablauf beim Liquidieren einer Firma
Daher gehen wir nachfolgend beim Liquidieren einer Firma vor allem auf die Liquidation der GmbH ein. Wie bereits erwähnt, ist das Liquidieren dieser Firma nur ein Teilbereich der Auflösung. Das Insolvenzverfahren kann ein Teil davon sein, muss es aber nicht. Allerdings lassen sich anhand des Insolvenzverfahrens die Folgen der Liquidation besser verständlich machen.
Herkömmlich ist das Beenden der Firma bzw. der GmbH in folgende Phasen unterteilt:
- Auflösung mit Auflösungsbeschluss
- Eintragung der Liquidation in das Handelsregister zum (beschlossenen) Auflösungszeitpunkt
- Unterteilung in öffentliche oder stille Liquidation
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit einjähriger Sperrfrist
- Löschung der Firma bzw. der GmbH
Handelt es sich um eine insolvente Firma bzw. GmbH, wird zunächst festgestellt, ob für das Insolvenzverfahren genug Masse vorhanden ist. Nach der Durchführung des Insolvenzverfahrens kommt die eigentliche Liquidation. Bei einer Insolvenz geht es also zunächst darum, diese zu lösen. Mit einer Auflösung oder Löschung hat das noch nichts zu tun. Erst die GmbH Liquidation ist ein tatsächlicher Schritt mit dem Ziel der Löschung, also der vollständigen Beendigung.
Kluges Vorgehen beim Liquidieren und Ausschütten des Firmenvermögens
Wie Sie erfahren haben, gibt es verschiedene Vorgehensweisen beim Liquidieren einer Firma (still, öffentlich). Außerdem gibt es während bzw. nach der Liquidation verschiedene Möglichkeiten, das Vermögen der Firma zu verteilen. Entweder durch Ausschüttung an die Gesellschafter, durch das Überführen in eine andere Form von Firma oder zum Veräußern an Dritte durch das Verlängern der Liquidationsphase.
Beispiel, wenn die Firma Land besitzt. Wird dieses Land nach der Liquidation an den oder die Gesellschafter ausgeschüttet, werden die entsprechenden Steuern wie Grundsteuer fällig. Wird das Grundstück dann an Dritte weiterverkauft, passiert das erneut. Um die doppelte Besteuerung zu verhindern, kann die Veräußerung dann vorgenommen werden, wenn ein Kaufinteressent da ist. Daher kann diese Phase der Liquidation auch über Jahre laufen.
Wollen Sie Ihre Firma liquidieren, setzen Sie sich bitte möglichst umgehend mit uns in Verbindung
Besonders bezugnehmend auf die persönliche Haftung, etwaige Schufa-Einträge und die Besteuerung können beim Liquidieren einer Firma viele gravierende Fehler begangen werden. Da schon bestimmte Veränderungen bestimmte Schritte in kürzester Zeit erfordern (wie das Feststellen der Insolvenz melden der Insolvenz binnen 21 Tagen), sollten Sie sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung setzen. Aufgrund des aktuellen Status können wir Ihnen dann helfen, die Firma möglichst ohne die genannten Nachteile für Sie aufzulösen, zu liquidieren und zu löschen.
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