GmbH schließen
Zur Existenzgründung ist die Euphorie und damit die eingesetzte Energie sehr groß. Personen, die eine GmbH gründen wollen, informieren sich in der Regel sehr gut. Völlig anders sieht das beim Schließen einer GmbH aus.
Hier besteht nur sehr geringes Wissen. Es können zahlreiche Fehler begangen werden, die den persönlichen Leumund als auch die Bonität maßgeblich beschädigen.
Wollen Sie eine GmbH schließen, empfehlen wir Ihnen zum Vermeiden solch folgenreicher Fehler, sich möglichst umgehend völlig unverbindlich mit uns in Verbindung zu setzen.
Eine GmbH schließen: solvente und insolvente GmbH schließen
Ähnlich wie bereits das Gründen einer GmbH aufwendig ist und einer anspruchsvollen Rechtsordnung zu folgen hat, verhält es sich beim Schließen einer GmbH. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Schließen einer solventen und einer nicht mehr solventen (insolventen) GmbH.
Das Anmelden der Insolvenz erfolgt gemäß Paragraph 64 GmbHG innerhalb einer Frist von 21 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsführer erkennen konnte, dass eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht. Das Schließen der GmbH erfolgt nun unter den komplexen gesetzlichen Vorgaben aufgrund der Feststellung der Insolvenz.
Ablauf beim Schließen einer GmbH
Bei einer nicht insolventen GmbH, die geschlossen werden soll, besteht dieser Prozess aus mehreren Phasen:
- Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung sowie Benennung vom Liquidator
- Anmeldung des Auflösungsbeschlusses sowie des oder der Liquidatoren ins Handelsregister
- Beginn der Liquidationsphase
- Bekanntmachung der Auflösung
- Verteilung des Liquidationsvermögens
- Löschung der GmbH im Handelsregister anmelden
Der Beschluss zur Auflösung der GmbH durch die Gesellschafter kann je nach Vereinbarung sofort Gültigkeit besitzen oder, wie es oft durchgeführt wird, zum Ende eines Geschäftsjahres. Gleichzeitig werden ein oder mehrere Liquidatoren benannt. Ab dem Zeitpunkt der Auflösung muss auf dem Geschäftspapier ein Zusatz auf das bevorstehende Schließen der GmbH hinweisen. Das würde dann im Briefkopf beispielsweise lauten: XY GmbH in Liquidation oder XY GmbH i. L.
Die Liquidatoren führen nun die Geschäfte nach außen hin mit dem Ziel der Auflösung. Es werden Verbindlichkeiten und Forderungen abgerechnet, etwaiges Inventar verkauft. Unter Umständen können sogar neue Verträge mit Geschäftspartnern geschlossen werden, wenn diese dem Ziel der Auflösung folgen. Damit die GmbH wirklich alle Verbindlichkeiten erfüllt, erfolgt eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Ist die GmbH nun liquidiert, folgt ab der Bekanntmachung der GmbH Liquidation im Bundesanzeiger ein Sperrjahr. Vermögen aus der Liquidation dürfen erst nach diesem Sperrjahr an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Abschließend wird dann die Löschung im Handelsregister beantragt. Die GmbH ist geschlossen.