Liquidation GmbH Beginn Sperrjahr

Liquidation GmbH Beginn Sperrjahr – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Liquidation-GmbH.de

Der Beginn des Sperrjahres bei der Liquidation einer GmbH ist von großer Bedeutung. Er legt fest, bis wann Gläubiger Ansprüche gegen die Gesellschaft stellen können und im Ergebnis damit auch, wie viel Gesellschaftsvermögen am Ende möglicherweise noch übrig bleibt und an die Gesellschafter verteilt werden kann.

Zudem ist erst nach Ablauf des Sperrjahres die Liquidation wirklich abgeschlossen und es kommt zur Löschung der GmbH. Ein richtiger Abschluss der Gesellschaft findet also erst nach dem Sperrjahr statt.

Die Bekanntmachung und der Aufruf an die Gläubiger: Der Beginn des Sperrjahres

Liquidation GmbH Beginn Sperrjahr

Liquidation GmbH Beginn Sperrjahr

Gemäß § 73 Abs. 1 GmbHG beginnt das Sperrjahr dann zu laufen, wenn die Auflösung der GmbH im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde und der Gläubigeraufruf erfolgt ist.

Das Sperrjahr wiederum verhindert, dass irgendein Gesellschafter Vermögenswerte aus der Gesellschaft zieht, während noch nicht alle Schulden getilgt oder zumindest gesichert sind. Es ist somit eine der wichtigsten Aufgaben aller Liquidatoren für einen reibungslosen Ablauf bei der Bekanntmachung zu sorgen und somit einen fixen Termin für den Beginn des Sperrjahres zu treffen.

Juristische Gefahren drohen – Liquidation GmbH Beginn Sperrjahr

Wenn Geschäftsführer oder andere Gesellschafter zum Liquidator ernannt werden, setzen sie sich juristischen Risiken aus, deren Größe ihnen oft nicht bekannt ist. Wer also zur Liquidation berufen wird, sollte sich stets juristisch beraten und absichern lassen. Insbesondere unrechtmäßig erfolgte Auszahlungen und damit verbundene nicht bezahlte Schulden können eine private Haftung von Liquidatoren mit sich ziehen. Damit besteht ein relevantes und kaum begrenzbares Risiko für den Liquidator bei der GmbH Liquidation.

Gerade unerfahrene Liquidatoren sollten daher diese Risiken eingrenzen, sich professionell beraten lassen und womöglich sogar eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen. Der Text der Bekanntmachung ist dabei nicht konkret vorgeschrieben, sollte jedoch unbedingt den vollen Namen der Gesellschaft, den Zeitpunkt der Auflösung und die Namen der Liquidatoren beinhalten. Zudem sollten alle Gläubiger aufgefordert werden, sich bei den Liquidatoren zu melden. Es empfiehlt sich einen Experten hinzuzuziehen.

Liquidation GmbH Beginn Sperrjahr – Jetzt anrufen und informieren:

Telefon 030-233 277 480

Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Liquidation-GmbH.de

 

i.noack

i.noack>95 Beiträge