Liquidation GmbH Dauerschuldverhältnisse

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Die Liquidation einer GmbH durchzuführen, ist mit vielen Aufgaben und Herausforderungen verbunden. Eine davon ist die Abwicklung laufender Geschäfte, die sowohl die Einziehung bestehender Forderungen, als auch die Erfüllung bestehender Verbindlichkeiten beinhaltet.

Doch wie ist in diesem Zusammenhang mit Dauerschuldverhältnissen, also mit Verträgen, die sich auf einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen beziehen, zu verfahren?

Was ist ein Dauerschuldverhältnis?

Liquidation GmbH Dauerschuldverhältnisse

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Bei einem Dauerschuldverhältnis handelt es sich um ein Schuldverhältnis, das sich auf wiederkehrende Leistungen bezieht, welche sich über einen längeren Zeitraum wiederholen.

Vereinbart wird solch ein Schuldverhältnis jedoch nur durch einen einzigen Vertrag.

Typische Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind die Miete, das Leasing, der Arbeitsvertrag oder ein Darlehensvertrag.

Es liegt in der Natur des Dauerschuldverhältnisses, dass in der Regel längere Laufzeiten bzw. Vertragsperioden zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurden. Gekündigt werden kann ein Dauerschuldverhältnis entweder ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund.

Stellt die Liquidation einer GmbH einen wichtigen Grund zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses dar?

Selbstverständlich hat eine sich in der Liquidation befindliche GmbH kein Interesse daran, ein bestehendes Dauerschuldverhältnis noch über mehrere Jahre hinweg, bis zum eigentlichen Ende der Laufzeit, fortzuführen. Die vertraglich festgelegten oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen erstrecken sich möglicherweise auch über einen als zu lang empfundenen Zeitraum. Nun könnte man auf die Idee kommen, dass die Liquidation der GmbH einen wichtigen Grund darstellen könnte, der wiederum zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Doch in einem Urteil stellt der Bundesgerichtshof klar, dass eine Liquidation, die zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens durchgeführt wird, nicht grundsätzlich die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses rechtfertigt. Berücksichtigt werden müssen in jedem Fall die konkreten Umstände des Einzelfalls. Eine Liquidation berechtigt nicht automatisch als wichtiger Grund zu einer außerordentlichen Kündigung.

Es liegt nur dann nach ständiger Rechtssprechung ein wichtiger Grund vor, wenn der kündigenden Gesellschaft unter Berücksichtung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Parteien, das Abwarten bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ordentliche Kündigung des Dauerschuldverhältnisses als Alternative zur außerordentlichen Kündigung – Liquidation GmbH Dauerschuldverhältnisse

Wurde von den Liquidatoren geprüft, ob eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt und dies negativ beschieden, bleibt nur die ordentliche Kündigung oder das Abwarten der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Um nicht noch zusätzlich Zeit zu verlieren, sollte unbedingt bereits unmittelbar nach der Entscheidung für eine GmbH Liquidation geprüft werden, wie das Kündigungsrecht im Einzelfall im Hinblick auf bestehende Dauerschuldverhältnisse ausgestaltet ist.

Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass viele Dauerschuldverhältnisse, wie Arbeitsverträge oder Mietverhältnisse spezielle gesetzliche Kündigungsregelungen haben.

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i.noack

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