Liquidation GmbH Entnahme Anlagevermögen

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1. Wirtschaftsgüter-Überführung bei Liquidation einer GmbH

Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts handelt es sich um eine Entnahme aus dem abgebenden Betriebsvermögen und um eine Einlage bei dem aufnehmenden Betriebsvermögen.

Einzelne Wirtschaftsgüter sind mit dem Buchwert zu berücksichtigen, falls sie aus einem betrieblichen Vermögen in ein anderes betriebliches Vermögen desgleichen Steuerpflichtigen überführt werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich bei dem zu überführenden Gut wirtschaftlicher Art um ein Gut des Anlage- oder Umlaufvermögens handelt.

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Das Wirtschaftsgut, welches zu überführen ist, kann auch eine substanzielle Betriebsgrundlage des abgebenden Betriebsvermögens sein.

Um die Veranlagung der stillen Reserven zu gewährleisten, müssen zum späteren Veräußerungszeitpunkt auch Bewertungsreserven besteuert werden, die beim überführten Gut wirtschaftlicher Art erst nach der Überführung entstanden sind. Künftige stille Reserven werden also auch besteuert.

Sofern ein bisher einer Niederlassung des Steuerpflichtigen im Inland zugeordnetes Wirtschaftsgut einer Niederlassung des Steuerpflichtigen im Ausland zugerechnet wird, liegt keine Sicherstellung der stillen Reserven vor.

2. Wirtschaftsgüter-Übertragung bei Liquidation einer GmbH

Die Wirtschaftsgüter-Übertragung gegen Billigung oder Minderung von Gesellschaftsrechten ist eine spezielle Form des Tauschs um einen Veräußerungsvorgang, der entgegen den allgemeinen Gepflogenheiten obligatorisch zum Buchwert anzusetzen ist. Die unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern stellt hingegen eine Entnahme dar.

3. Unentgeltliche Wirtschaftsgüter-Übertragung oder Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Billigung oder Minderung von Gesellschaftsrechten bei Liquidation einer GmbH

Ein Wirtschaftsgut wird unentgeltlich übertragen, sofern keine Gegenleistung hierfür erfolgt. Eine Gegenleistung ist durch die Aktiva-Hingabe oder durch die Passiva-Übernahme (beispielsweise Verbindlichkeiten) möglich. Dann ist die Wirtschaftsgut-Übertragung nicht gänzlich unentgeltlich.

Für die Entscheidung, ob eine Übertragung gegen Billigung oder Minderung von Gesellschaftsrechten erfolgt, spielt die Art des in diesem Kontext angesprochenen Kapitalkontos des Gesellschafters eine Rolle.

4. Veräußerung bei Liquidation einer GmbH – Liquidation GmbH Entnahme Anlagevermögen

Wird ein Wirtschaftsgut bei GmbH Liquidation teilentgeltlich oder vollentgeltlich veräußert, kommt es zur anteiligen oder vollumfänglichen Aufdeckung der stillen Reserven des Wirtschaftsguts.

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i.noack

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