Liquidation GmbH Gesellschafterdarlehen

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1. Passivierung nachrangiger Verbindlichkeiten bei der Liquidation

Bei der Beendigung der Liquidation von GmbHs besteht das Risiko, dass noch vorhandene Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen in der Liquidationsschlussbilanz nicht mehr auszuweisen sind und dadurch ein steuerlicher Ertrag in Höhe der passivierten Verbindlichkeit vorliegen kann.

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Eine mögliche Steuerschuld beispielsweise über 30 Prozent der uneinbringlichen Forderung, könnte eine Zahlungsunfähigkeit zur Folge haben.

Damit stellt sich in der Praxis die Frage, ob ein Insolvenzverfahren vorrangig ist.

In diesen Fällen geht der Geschäftsführer oder Liquidator ein hohes Risiko ein, weil er gegebenenfalls persönlich für die Steuerschuld der Gesellschaft in Haftung genommen werden kann.

Derartige Restverbindlichkeiten können ein Liquidationshindernis darstellen.

2. Liquidationsbeantragung kein Forderungsverzicht

Ein konkludenter Forderungsverzicht wird nicht dadurch ausgelöst, dass ein Gläubiger die Liquidation einer GmbH beantragt oder deren Auflösung zustimmt.

3. Vermögenslosigkeit beeinflusst nicht Passivierungspflicht von Verbindlichkeiten

Auf die Pflicht zur Passivierung von Verbindlichkeiten in der Handels- und Steuerbilanz hat die Vermögenslosigkeit einer zu liquidierenden GmbH keine Relevanz. Sofern davon auszugehen ist, dass die Forderung des Gläubigers nicht mehr durchgesetzt wird, besteht keine wirtschaftliche Belastung mehr und der Verbindlichkeitsposten ist für die Liquidationsschlussbilanz obsolet.

4. Zivilrechtliche Würdigung entscheidet über Geltendmachung einer Forderung

Die zivilrechtliche Würdigung entscheidet darüber, inwieweit eine Forderung nicht mehr durchgesetzt wird. Erst der zivilrechtlich wirksame Forderungsverzicht führt zum Erlöschen der Forderung und zum Verlust der wirtschaftlichen Belastung.

Eine Forderung ist solange in der Liquidationsschlussbilanz auszuweisen wie sie noch besteht und nicht auf sie verzichtet wurde. Sofern allerdings aufgrund der Korrespondenz erkennbar ist, dass eine Gläubigerforderung nicht mehr geltend gemacht wird, liegt ein Fall vor, in dem der Verbindlichkeitsposten in der Liquidationsschlussbilanz nicht mehr erscheint (ertragswirksame Auflösung).

5. Fazit Liquidation GmbH Gesellschafterdarlehen

Wenn bis zur Löschung der GmbH die Gläubiger nicht auf die Forderung beziehungsweise deren Durchsetzung verzichtet haben, müssen auch nachrangige Darlehensverbindlichkeiten in der Liquidationsschlussbilanz weiterhin ausgewiesen werden und es entsteht kein steuerpflichtiger Ertrag.

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i.noack

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