Liquidation GmbH Sperrjahr

Liquidation der GmbH – das Sperrjahr

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Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Liquidation-GmbH.de

Bei der Auflösung einer GmbH ist die Liquidation die aufwendige zweite Phase. Diese wird begleitet vom Sperrjahr. Was das Sperrjahr bedeutet und wie sich Gesellschafter sowie Geschäftsführer verhalten können, haben wir im Anschluss zusammengefasst.

Liquidation der GmbH – hier ist das Sperrjahr von Bedeutung

Liquidation GmbH Sperrjahr

Liquidation GmbH Sperrjahr

Das Sperrjahr ist bei der Liquidation einer solventen GmbH von besonderer Bedeutung.

Bei einer insolventen GmbH wird ein Insolvenzverfahren durchgeführt, sofern genug Verwertungsmasse vorhanden ist.

Falls nicht, kommt es zur Liquidation, dann allerdings unter der Prämisse, dass Gläubiger auch pfänden lassen können. Die nachfolgenden Möglichkeiten stehen also nur bei einer Liquidation einer solventen GmbH mit Bezug auf das Sperrjahr offen.

Die Auflösung einer GmbH und jeder anderen Gesellschaft erfolgt in drei Phasen: dem Auflösungsbeschluss, der Liquidation und der Löschung der GmbH. Sobald der Auflösungsbeschluss vorgenommen und der Termin dazu festgelegt wurde durch die Gesellschafter, wird die Liquidation in das Handelsregister eingetragen. Damit auch der oder die Liquidatoren. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich dabei um den vorangegangenen Geschäftsführer, der deshalb auch als geborener Liquidator bezeichnet wird.

Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs löst bei der Liquidation das Sperrjahr aus – Liquidation GmbH Sperrjahr

Eine der ersten Aufgaben des Liquidators sollte die Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs sein. Sofern nicht anderweitig durch die Gesellschafter in der Satzung vereinbart, erfolgt diese Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Damit beginnt eine einjährige Sperrfrist zu laufen. In dieser Zeit haben Gläubiger nun Zeit, sich beim Liquidator zu melden.

Die Sperrfrist bezieht sich dabei auf die Werte der Gesellschaft, die der Liquidator liquidieren, also flüssig machen soll (versilbern). Nach Ablauf dieses Jahres werden dann die versilberten Werte an die Gesellschafter ausgeschüttet. Anteilsmäßig entsprechend ihrer Gesellschaftsbeteiligung. Und natürlich nur die liquiden Mittel, die zuvor nicht bei der Abwicklung benötigt wurden, um Forderungen gegen die GmbH zu bedienen.

Liquidation GmbH Sperrjahr: Auszahlung der Gesellschaftswerte vor Ablauf des Sperrjahrs

Wenngleich es Sperrjahr heißt, können sich die Gesellschafter aber schon vor Ablauf dieser Zeit auszahlen lassen. Insbesondere, wenn alle (bekannten) Verbindlichkeiten bereits getilgt wurden. Allerdings haften die Gesellschafter dann auch in Höhe der jeweiligen Ausschüttung, falls doch noch Forderungen auf die abgewickelte GmbH zukommen.

Gerne können Sie sich für weiterführende Fragen und Informationen direkt an uns wenden. Wir sind bei der GmbH Liquidation und auch bei der Abwicklung Ihrer Gesellschaft behilflich und beschränken bzw. neutralisieren Haftungsrisiken, soweit gewünscht und möglich. Dann sollten Sie sich aber möglichst umgehend an uns wenden, um keine dafür ungeeignete Schritte einzuleiten.

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i.noack

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