Liquidation GmbH steuerliche Pflichten

Überblick zu den steuerlichen Pflichten

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Liquidation GmbH steuerliche Pflichten – Die Liquidatoren einer GmbH sind nach § 34 Abgabenordnung verpflichtet, die steuerlichen Pflichten der in Liquidation befindlichen GmbH zu erfüllen. Steuererklärungen und Steueranmeldungen sind auch für Zeiträume vor Liquidationsbeginn rechtzeitig abzugeben.

Die Liquidatoren haben insbesondere dafür zu sorgen, dass für die gegenwärtigen und künftigen Steuerschulden die nötigen Mittel zurückgehalten werden und Zahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen geleistet werden.

Pflicht zur Steuerzahlung

Liquidation GmbH steuerliche Pflichten

Liquidation GmbH steuerliche Pflichten

Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind weiterhin für den bisherigen Voranmeldungszeitraum zu erstellen. Für nach dem 31.12.2004 endende Voranmeldungszeiträume hat die Übermittlung der Daten auf elektronischen Wege nach der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu erfolgen (§ 18 Abs. 1, Satz 1 Umsatzsteuergesetz).

Ferner sind die Umsatzsteuervorauszahlungen auch zukünftig zu entrichten. Vorbehaltlich einer anderweitigen Festsetzung sind ebenfalls die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuervorausleistungen in Zukunft zu zahlen.
Zu den steuerlichen Pflichten gehört auch bei Lohn- und Gehaltsauszahlungen die Steuerabzugsbeiträge einzubehalten, anzumelden und fristgemäß an die Steuerkasse abzuführen.

Haftungspflicht der Liquidatoren – Liquidation GmbH steuerliche Pflichten

Der Liquidator kann nach § 69 Abgabenordnung neben der steuerpflichtigen GmbH persönlich dann in Anspruch genommen werden, wenn er die in § 34 Abgabenordnung auferlegten steuerlichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

Besonderheiten bei einer Liquidation im Rumpfwirtschaftsjahr

Nach handelsrechtlichen Vorschriften, die auch steuerrechtlich verbindlich sind, muss bei Eintritt in die Liquidation im Laufe eines Wirtschaftsjahres für den abgelaufenen Teil des Wirtschaftsjahres (Rumpfwirtschaftsjahr) eine Gewinnermittlungsschlussbilanz aufgestellt werden.

Für dieses Rumpfwirtschaftsjahr kann getrennt vom Liquidationszeitraum eine Veranlagung zur Körperschaftsteuer durchgeführt werden. Zur Abgabe einer Steuererklärung für diesen Zeitraum kann die steuerpflichtige GmbH gegebenenfalls gesondert aufgefordert werden. Die Umsatzsteuerjahreserklärungen sind jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres von der GmbH einzureichen.

Pflicht zur Erstellung einer Liquidationseröffnungs- und Liquidationsschlussbilanz

Außerdem ist zum Liquidationsbeginn eine Liquidationseröffnungsbilanz aufzustellen (§ 71 Abs. 1 und Abs. 2, Satz 2 GmbH-Gesetz). Für den Liquidationszeitraum wird im Allgemeinen eine einheitliche Veranlagung zur Körperschaftsteuer durchgeführt (§ 11 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz). Die Liquidationseröffnungsbilanz muss innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt eingereicht werden.

Die Liquidationsschlussbilanz und die Steuererklärungen für den Liquidationszeitraum sind abzugeben, sobald die Liquidation beendet ist, jedoch vor Antrag auf Löschung der GmbH im Handelsregister.
Für den Fall erwarteter Steuererstattungen ist eine Erklärung der Gesellschafter über ihre Erstattungsberechtigung beizufügen.

Bei der Abgabe der Steuererklärung bie der GmbH Liquidation ist auch darüber zu informieren, wem die Bücher und Schriften der GmbH für die Dauer von zehn Jahren in Verwahrung gegeben werden (§ 74 GmbH-Gesetz).

i.noack

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