Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Löschung wegen Vermögenslosigkeit – Jetzt anrufen und informieren:
Telefon 030-233 277 480
Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Liquidation-GmbH.de
Das Beenden einer GmbH ist aufwendig und langwierig. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, wie Sie mit einer GmbH verfahren können, wenn es Probleme gibt. Eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit seitens der Behörden verschafft Ihnen wieder mehr Freiraum.
Wollen Sie von den Vorzügen einer Löschung wegen Vermögenslosigkeit profitieren, sollten Sie sich möglichst umgehend mit uns in Verbindung setzen.
Vom Auflösungsbeschluss über die Liquidation bis zur Löschung der GmbH (oder UG)
Es gibt unterschiedliche Probleme, die mit einer GmbH oder einer UG (Mini GmbH) auftreten können.
Im Falle einer Insolvenz sind die Grenzen zu einer Insolvenzverschleppung sehr eng.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Ihre GmbH an eine andere Gesellschaft veräußert wird, sodass Sie als Geschäftsführer keinerlei Haftungsrisiken mehr ausgesetzt sind.
Aber selbst das Auflösen einer solventen GmbH ist durchaus problematisch.
Denn nach dem Auflösungsbeschluss wird die Liquidation eingeleitet. Damit einher geht eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Von nun an ist ein Sperrjahr bestehend. Danach werden die Werte der GmbH dann an die Gesellschafter ausgekehrt.
Voraussetzungen für eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Die Vermögenswerte können aber schon vorab an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Höhe der Ausschüttung eine Haftungspflicht besteht, falls sich noch Gläubiger melden sollten. Nun können Sie dieses Risiko aber minimieren, indem die Gesellschaft zwar vorab ausgekehrt wird, Sie als Gesellschafter diese Werte bis zum Abschluss des Sperrjahres ruhen lassen.
Sicher fragen Sie sich jetzt, wo denn die Vorteile liegen sollten. Ganz einfach: dadurch wird die Gesellschaft vermögenslos. Richtig vorgegangen, können wir Ihnen helfen, dass Ihre GmbH innerhalb von zwei Monaten eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit erfährt.
Vorteile, eine GmbH zu löschen wegen Vermögenslosigkeit
Jetzt fragen Sie sich vielleicht noch immer, wo die Vorteile liegen, denn schließlich können Gläubiger ja immer noch auftreten. Ganz einfach. Mit der Löschung wegen Vermögenslosigkeit entfallen die Notarkosten für die endgültige Löschung der GmbH, Publizitätspflichten entfallen und nachfolgend ist auch kein Jahresabschluss mehr durchzuführen, was in der Regel auch das Hinzuziehen eines Steuerberaters bedeutet, der für seine Arbeit entlohnt werden möchte.
Letztlich müssen Sie also keine Termine, Pflichten usw. mehr berücksichtigen. Sie sparen Geld und haben wieder mehr Freiraum, die Sie zukunftsorientiert nutzen können.
Setzen Sie sich zum Löschen wegen Vermögenslosigkeit mit uns in Verbindung
Das Löschen einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit lohnt also durchaus. Haben wir Ihr Interesse geweckt, sollten Sie möglichst umgehend Kontakt zu uns aufnehmen. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos.
Damit die Löschung wegen Vermögenslosigkeit optimal für Sie läuft, empfehlen wir, noch vor Beginn des Auflösungsbeschlusses mit uns in Kontakt zu treten. Auch bei einer anstehenden Insolvenz oder einer GmbH Liquidation sollten Sie unverzüglich mit uns in Verbindung treten.
Löschung wegen Vermögenslosigkeit – Jetzt anrufen und informieren:
Telefon 030-233 277 480
Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an Post@Liquidation-GmbH.de