Liquidator Einzelvertretungsbefugnis
Beratung, Planung Umsetzung Liquidation – Die Einzelvertretungsbefugnis vom Liquidator
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Soll eine Gesellschaft aufgelöst werden, ändern sich die rechtlichen Grundlagen signifikant. In der Vergangenheit gab es diesbezüglich immer einen gewissen Diskussionsbedarf, da die Einzelvertretungsbefugnis vom Liquidator selbst bei einem geborenen Liquidator im Regelfall alles andere als klar ist. Das kann aber massive Konsequenzen nach sich ziehen, da geschäftliche Entscheidungen auf dieser Basis schwebend unwirksam sind.
Schwebend, da dieser Umstand entsprechend geändert werden muss. Nicht selten agiert ein Liquidator daher ohne konkrete Einzelvertretungsbefugnis. Da dieses Beispiel bereits zeigt, wie schwierig auch die Auflösung einer Gesellschaft sein kann, sollten Sie unbedingt fachliche Hilfe hinzuziehen. Gerne können Sie sich kostenlos und unverbindlich an uns wenden.
Die Einzelvertretungsbefugnis ist keine Selbstverständlichkeit bei einem geborenen Liquidator
Im Prinzip handelt es sich um einen Bereich, der vom GmbH Gesetz (GmbHG) nicht näher definiert wurde.
In den meisten Fällen einer Auflösung einer Gesellschaft wird es so sein, dass der bisherige Geschäftsführer nun der Liquidator wird.
In dieser Position wird er als geborener Liquidator bezeichnet. Gesetzlich ist es nicht geregelt, daher gehen viele Gesellschafter davon aus, dass die Einzelvertretungsbefugnis des Geschäftsführers automatisch auf den geborenen Liquidator übergeht.
Nur beim Berufen und Bestellen eines Liquidators, der nicht zuvor der Geschäftsführer war, ist klar, dass die Einzelvertretungsbefugnis nachgeholt werden muss, da dieser zuvor ja keine Vertretungsvollmacht der Gesellschaft hatte.
Viele Gesellschafter nehmen aber an, dass die Vertretungsvollmacht des Geschäftsführers aus ihn als nun geborener Liquidator übergeht. Inzwischen gibt es mehrere Gerichtsurteile, die dies klar verneinen. Ausnahmen bestehen nur, wenn die Einzelvertretungsbefugnis auch für den Fall der Auflösung der GmbH zuvor in die Satzung aufgenommen wurde.
Rückwirkend richtig stellen – Liquidator Einzelvertretungsbefugnis
Die geschäftlichen Aufgaben, die der Liquidator ohne eine bisher bestehende Einzelvertretungsbefugnis vornimmt, sind daher nicht rechtswirksam. Zumindest schwebend, wenn diese Einzelvertretungsbefugnis rückwirkend nachgeholt wird.
Wie Sie bereits an diesem Beispiel sehen, lauern bei der Auflösung einer GmbH oder UG die Fallstricke überall. Schon durch eine kleine Unachtsamkeit können die Haftungsrisiken des Geschäftsführers bzw. jetzt Liquidators erheblich wachsen.
Hilfe bei der Auflösung der GmbH – Liquidator Einzelvertretungsbefugnis
Auch für die Gesellschafter können sich massive geldwerte Nachteile ergeben. Daher sollte bereits zu dem Zeitpunkt Hilfe von außen hinzugezogen werden, wenn über die Auflösung der Gesellschaft nachgedacht wird.
Gerne können Sie sich direkt an uns wenden. Wir beraten Sie unverbindlich und beantworten Ihre Fragen. Wir verfügen über ein professionelles Team mit umfassenden Rechts- und Fachkenntnissen und eine jahrelangen Expertise.
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