Geschäftsführer entlassen – die Rolle Leitender Angestellter im Sozialplan
Können Geschäftsführer entlassen werden, wenn ein Sozialplan erarbeitet werden muss oder nehmen Leitende Angestellte im Sozialplan eine Sonderrolle ein?
Wir haben die Besonderheiten für Leitende Angestellte im Arbeitsrecht für Sie zusammengefasst.
Möchten Sie mehr wissen und wünschen eine persönliche Beratung, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Definition Leitende Angestellte
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, die auch als Führungskraft bezeichnet werden und eine Schnittstelle zwischen Belegschaft und Unternehmen bilden. Allerdings muss man im arbeitsrechtlichen Sinne etwas aufpassen. Zu unterscheiden sind Geschäftsführer und Vorstand von Arbeitnehmern, denn die Gruppe der Arbeitnehmer unterteilt sich wiederum in Leitende Angestellte und sogenannte echte Arbeitnehmer. Da aber Vorstand und Geschäftsführer Organe sind und damit keine Arbeitnehmer gelten für sie besondere Regelungen im Kündigungsschutz.
Für Leitende Angestellte findet der Sozialplan keine Anwendung
Leitende Angestellte nach § 5 BetrVG werden nicht durch den Betriebsrat vertreten, sondern durch den Sprecherausschuss. Infolgedessen muss der Betriebsrat vor einer Kündigung nicht angehört werden, also finden weder der Interessenausgleich, noch der Sozialplan Anwendung.
Das größte Risiko für den Leitenden Angestellten im kündigungsschutzrechtlichen Sinne ist der begründungsfreie Auflösungsantrag.
Kann man also den Geschäftsführer entlassen?
Diese Frage ist ohne Weiteres und anwaltlichen Beistand nicht ganz einfach zu beantworten. Wir gehen daher in Kürze darauf ein und weisen darauf hin, dass wir keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit erheben.
Normalerweise muss ein Auflösungsvertrag ausführlich begründet werden. Nicht so bei Leitenden Angestellten, denn gemäß § 14 KSchG bedarf es bei einem Auflösungsantrag eines Leitenden Angestellten keiner ausführlichen Begründung. Allerdings sei auch hier nochmals darauf hingewiesen, dass eine sehr umfangreiche Rechtsprechung zu berücksichtigen ist, die sich auch ergibt, weil der Begriff „Leitender Angestellter“ nicht gesetzlich definiert ist.
Fazit Geschäftsführer entlassen im Sozialplan
Kommt es zu einem Interessenausgleich oder Sozialplan, hat dieser für den Geschäftsführer keine Anwendung. Der Betriebsrat ist nicht zuständig und der Auflösungsantrag bedarf keiner Begründung.
Leider können wir Ihnen an dieser Stelle keine weiteren rechtlich bindenden Aussagen anbieten, denn das Thema Aufhebungsvereinbarung und Führungskräfte bedarf großer Expertise und eines Rechtsanwaltes.
Unternehmensberatung, Rechtsanwalt und Steuerberater
Als Unternehmensberatung dürfen wir Ihnen keinen Rechtsbeistand gewähren. Damit wir Ihnen in kniffligen Fragen und Angelegenheiten weiterhelfen können, ziehen wir für diese Fälle unseren renommierten Rechtsanwalt und bei Bedarf auch unseren Steuerberater hinzu.
Gerne klären wir die Frage nach der Entlassung des Geschäftsführers im Rahmen des Sozialplans in einem persönlichen Gespräch. Dann können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt auch eine rechtssichere Beratung anbieten und Ihnen fundiert weiterhelfen.